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Neuer Vorstoss in Luzern: Kirchensteuern für Unternehmen sollen freiwillig werden

Die Kirchensteuer für Unternehmen gerät immer wieder unter politischen Druck. Aktuell fordert eine FDP-Politikerin, dass diese Steuer im Kanton Luzern fortan freiwillig sein soll. «Die katholische Landeskirche verfolgt den kommenden politischen Prozess aufmerksam», sagt Synodalratspräsidentin Sandra Huber.

Regula Pfeifer

In Luzern fordert ein Postulat der FDP-Politikerin Heidi Scherer, dass Unternehmen von der obligatorischen Kirchensteuer befreit werden. Die Politikerin will damit die «bestehende Ungleichheit» zwischen juristischen Personen (gemeint: Firmen) und natürlichen Personen beheben.

Argument: Gleiche Wahlfreiheit

Sobald Unternehmen keine zwingende Kirchensteuerpflicht hätten, hätten sie dieselbe Wahlfreiheit wie normale Kirchenmitglieder, argumentiert sie sinngemäss. So seien nach der Publikation über Missbrauch in der Kirche vermehrt Katholikinnen und Katholiken aus der Kirche ausgetreten. Auch Selbstständigerwerbende sowie Betriebe, die in einer Art Gesellschaft organisiert sind, könnten austreten.

Hofkirche Luzern
Hofkirche Luzern

«Juristische Personen können nicht aus der Kirche austreten», kritisiert Scherer. Dennoch müssten sie bisher zwingend Kirchensteuern zahlen. Sie fordert Gleichbehandlung. Viele Firmen forderten eine Freiwilligkeit der Kirchensteuern, schreibt die Betriebsökonomin. Sie seien kritisch gegenüber der Kirche eingestellt, weil diese die Gelder für politische Aktivitäten verwende, «oftmals gegen die Interessen der Wirtschaft». Und wegen der Missbräuche in der Kirche.

Unterstützung nach eigenem Gutdünken

Die Firmen sind laut der Politikerin «durchaus bereit, ihren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten, wollen indessen selber entscheiden, welche Institutionen sie unterstützen».

Spitze der Luzerner Landeskirche (v. l.): Thomas Räber und Sandra Huber vom Synodalrat, Susan Schärli-Habermacher und Walter Hofstetter von der Synode.
Spitze der Luzerner Landeskirche (v. l.): Thomas Räber und Sandra Huber vom Synodalrat, Susan Schärli-Habermacher und Walter Hofstetter von der Synode.

Auf Anfrage von kath.ch äussert sich Sandra Huber, Synodalratspräsidentin der römisch-katholischen Landeskirche das Kantons Luzern zum Vorstoss. Sie schreibt: «Die katholische Landeskirche nimmt vom Postulat von Kantonsrätin Heidi Scherer Kenntnis und verfolgt den kommenden politischen Prozess aufmerksam.»

Kirchengeld-Verwendung gesetzlich geregelt

Gemäss Huber machen die Steuereinahmen der juristischen Personen «einen wichtigen Teil der kirchlichen Einnahmen aus». Sie betont, dass die Verwendung des Geldes gesetzlich geregelt ist. Die Kirchensteuern seitens Firmen ist demnach für soziale und kulturelle Tätigkeiten einzusetzen. Dies geschehe etwa in der Jugend-, Sozial- und Seniorenarbeit.

«Die Kirchen übernehmen in Zusammenarbeit mit dem Staat wichtige gesellschaftliche Aufgaben.»

Sandra Huber, Luzerner Synodalratspräsidentin

«Die Kirchen übernehmen damit in Zusammenarbeit mit dem Staat wichtige gesellschaftliche Aufgaben und tragen Mitverantwortung», so Huber. Ausserdem unterstützen sie Organisationen und Veranstaltungen, die das kulturelle Leben in den Gemeinden bereichern. Oder sie pflegen die zahlreichen Kirchen und kirchlichen Bauten, welche oft die Ortsbilder prägen.

Ein Besucher isst in der Luzerner Gassenküche - einem Angebot der Kirche
Ein Besucher isst in der Luzerner Gassenküche - einem Angebot der Kirche

Immer mal wieder lancieren Politikerinnen und Politiker in verschiedenen Kantonen Vorstösse mit dem Ziel, die Kirchensteuern für Unternehmen abzuschaffen. Den letzten solchen Vorstoss hat die Berner Regierung diesen Februar abgeblockt. Er kam von grünliberaler Seite.

Der letzte entsprechende Vorstoss im Kanton Luzern kam ebenfalls von grünliberaler Seite. Er wurde 2014 abgelehnt.


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20. Juni 2024 | 16:06
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