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Schweiz

Motion: Kanton Zug soll dem Bischof den Geldhahn zudrehen

Der Kanton Zug soll das Bistumskonkordat überdenken und somit die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Bistum Basel beenden. Das fordert eine eingereichte Motion. «Es gibt keinen Grund, warum die öffentliche Hand solche Ämter mitsubventionieren soll», sagt der Grünen-Politiker Luzian Franzini.

Jacqueline Straub

Luzian Franzini (Grüne), Ronahi Yener (SP) und Fabienne Michel (GLP) fordern, dass die kantonale Finanzierung des Diözesanbischofs und des Domherren im Kanton Zug überdacht und gegebenenfalls beendet wird. Am Dienstagabend hat Luzian Franzini, ehemaliger Vize-Präsident der Grünen Schweiz und Mitglied des Zuger Kantonsrats hierzu die Motion eingereicht. Diese liegt kath.ch bereits vor. 

Einer der Motionäre: Luzian Franzini
Einer der Motionäre: Luzian Franzini

Die Motion sieht vor, dass das Bistumskonkordat aus dem Jahr 1828 und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Bistum Basel überdacht wird. Die Motionsschreibenden kritisieren, dass durch das Konkordat die Löhne der Domherren und auch Spesen vom Kanton übernommen werden. Ebenso erhält der Bischof von Basel anteilsmässig seinen Lohn aus dem Kanton Zug, so die Motion.

Um wie viel Geld es sich dabei konkret handelt, weiss Luzian Franzini noch nicht. Er geht davon aus, dass es «deutlich über 100’000 Franken sind», sagt er gegenüber kath.ch.

57 Prozent nicht mehr katholisch

«Wir haben eine katholische Tradition im Kanton Zug, aber es kann nicht sein, dass der Steuerzahler für den Lohn von Domherr und Bischof aufkommt», so Luzian Franzini. Zumal im Kanton Zug 57 Prozent der Bevölkerung nicht mehr katholisch ist. «Es gibt keinen Grund, warum die öffentliche Hand im Jahr 2024 solche Ämter mitsubventionieren soll.» Die Motion hält fest, dass die fortgesetzte Finanzierung von Bischof und Domherren durch Staatsmittel «zunehmend anachronistisch» sei.

Bischof Felix Gmür
Bischof Felix Gmür

Die Motionsschreibenden kritisieren, dass das Bistum Basel nicht hinreichend «reformiert» worden sei und dass Bischof Felix Gmür in Bezug auf Missbrauchsverfahren Fehler gemacht hat. Luzian Franzini würde es begrüssen, wenn die Kirche sich mehr bemühen würde, Missbrauch proaktiv aufzuarbeiten.

Am 23. Mai wird über die Überweisung entschieden. Es braucht ein Drittel Zustimmung. Danach geht diese weiter an die Regierung. Bis es dort zu einer Stellungnahme kommt, kann es bis zu einem Jahr dauern, sagt Luzian Franzini.

Optimistisch über Unterstützung

Welche Parteien die Motion unterstützen, kann Luzian Franzini noch nicht sagen. «Ich gehe aber davon aus, dass unser Vorstoss auch in anderen Fraktionen positiv aufgenommen wird.» Und ist optimistisch, dass es eine Mehrheit im Kantonsrat geben wird.

Stefan Doppmann, Präsident der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ
Stefan Doppmann, Präsident der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ

«Ich kann mich erst dann dazu äussern, wenn die Motion offiziell eingereicht ist, ich den entsprechenden Text kenne und weiss, wer die Motionäre sind», schreibt Stefan Doppmann, Präsident der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ auf Anfrage von kath.ch. Gleiches gilt für das Bistum Basel.

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Wo Regierungsrat und Kantonsrat tagen: Zuger Regierungsgebäude | © Regula Pfeifer
8. Mai 2024 | 17:00
Lesezeit : ca. 2  Min.
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