Missbrauch: Katholischer Genugtuungsfonds braucht zusätzliches Geld
Seit Veröffentlichung der Pilotstudie zum Missbrauch haben 52 Opfer einen Antrag auf Genugtuung gestellt. Nach Auszahlung der pendenten Fälle wird nicht mehr viel im Genugtuungsfonds der katholischen Kirche übrig bleiben. «Das Geld reicht noch für vier bis fünf Fälle», sagt Liliane Gross. Die Präsidentin der Kommission Genugtuung hat deshalb bei den Geldgebern ein Gesuch gestellt.
Barbara Ludwig
Im September vergangenen Jahres wurde die Pilotstudie zum Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz veröffentlicht. Das hat offenbar mehr Missbrauchsbetroffene dazu ermutigt, sich bei der Kommission Genugtuung zu melden und einen Antrag auf Entschädigung zu stellen.
Seit Oktober und bis und mit 3. Mai haben sich 52 Personen bei der Kommission Genugtuung gemeldet. Liliane Gross, Präsidentin der Kommission, bestätigt gegenüber kath.ch einen Bericht der Zeitung «Blick» vom 6. Mai. 32 Fälle sind es seit Jahresbeginn.
Neun bis 52 Fälle in den Vorjahren
Wie viele Personen sich normalerweise in einem Zeitraum von sieben Monaten gemeldet hätten, kann die Juristin nicht sagen. In den Jahren seit der Gründung des Fonds hätten unterschiedlich viele Betroffene einen Antrag auf Genugtuung gestellt. 2017 waren es demnach 44 Fälle und 2018 52 Fälle. 2019 waren es noch 25 Fälle, 2020 21 Fälle. Im Jahr 2021 meldeten sich gar nur neun Personen bei der Kommission. 2022 hingegen wiederum 17 und ein Jahr später 34 Personen.
Liliane Gross hat bereits im Herbst letzten Jahres festgestellt, dass die ordentliche Alimentierung des Genugtuungsfonds voraussichtlich nicht ausreichen würde, um die erwarteten Fälle auszuzahlen. Und sie hat dies den Geldgeberinnen mitgeteilt. Das sind die Schweizer Bischofskonferenz, die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) sowie die Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz (VOS’USM).
Gesuch für ausserordentliche Alimentierung
Die ordentliche Alimentierung beträgt rund eine halbe Million Franken jährlich. Davon stammen jeweils 300’000 Franken von der SBK, 150’000 Franken von der RKZ und der Rest von den Ordensgemeinschaften.
«Im Jahr 2024 habe ich ein formelles Gesuch für eine ausserordentliche Alimentierung gestellt, ohne einen konkreten Betrag zu nennen. Ich habe auf die viel höhere Anzahl von Fällen seit Veröffentlichung der Pilotstudie zum Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz hingewiesen – und darauf, dass die Mittel zur Neige gehen. Dieses Gesuch ist noch pendent», sagt Liliane Gross. Mitte Mai läuft die Frist zur Entscheidung über die derzeit bei der Kommission Genugtuung pendenten Fälle ab.
Bald nur noch rund 80’000 Franken im Fonds
Nach der Auszahlung der aktuell pendenten Fälle würden im Fonds bis zirka Mitte Juni noch schätzungsweise 78’400 Franken übrig bleiben, so Liliane Gross. «Das reicht für vier bis fünf Fälle.» Natürlich sei es theoretisch möglich, dass sich nun nicht mehr so viele Betroffene melden und die Zahl der Gesuche nicht weiter zunimmt. Aber für sehr realistisch hält dies die Kommissionspräsidentin nicht.
«Das Geld kommt, und zwar rechtzeitig.»
Liliane Gross, Präsidentin Kommission Genugtuung
Liliane Gross rechnet mit einer positiven Antwort der Geldgeberinnen, entsprechende Signale habe sie bereits vernommen. «Das Geld kommt, und zwar rechtzeitig. Ich gehe davon aus, dass wir nie in die Situation geraten, dass wir einen Fall entschieden haben und das Geld nicht überweisen können.» Laut der Präsidentin hat die Kommission jeweils ein bis zwei Monate Zeit, um über einen Fall zu entscheiden.
Keine katholische Beteiligung an reformierter Dunkelfeldstudie
Die höheren Ausgaben für Genugtuungszahlen haben Auswirkungen in anderen Bereichen zur Folge. So kann sich die katholische Kirche aus finanziellen Gründen nicht an der geplanten Dunkelfeldstudie der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) zum Missbrauch beteiligen, wie kath.ch am 30. April berichtete.
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