Lichterkette anlässlich des Gebets zu «Reformen jetzt» in St. Gallen
Schweiz

Missbrauch in Kirche St. Gallen verhindern: Beteiligte sollen genau wissen, wie zu handeln ist

Seit November eruiert eine Kommission im Kanton St. Gallen Massnahmen, um jegliche Form von Missbrauch im Bistum zu verhindern. Gemäss einer Zwischenbilanz setzt sie dabei auf verbesserte Strukturen, Zuständigkeiten und Abläufe.

«Wir möchten sicherstellen, dass alle Beteiligten genau wissen, was in ihrem Verantwortungsbereich liegt und wie im Bedarfsfall zu handeln ist», sagt Armin Bossart, Präsident des Administrationsrates, in der Mitteilung des Bistums St. Gallen und des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen.

Armin Bossart
Armin Bossart

Bistum und Kantonalkirche planen gemeinsam

Die beiden Institutionen im dualen System der St. Galler Kirche arbeiten gemeinsam auf dieses Ziel hin. Und zwar in einer Kommission, die im letzten November als Reaktion auf die Pilotstudie zum Missbrauch gebildet wurde.

Der oben zitierte Bossart ist einer der vier Kommissionsmitglieder. Die anderen sind: seitens Kantonalkirche Administrationsrätin Cornelia Brändli-Bommer, seitens Bistum Pastoralamtsleiter Franz Kreissl sowie der Personalverantwortliche Michael Kontzen.

Franz Kreissl, Leiter Pastoralamt des Bistums St. Gallen.
Franz Kreissl, Leiter Pastoralamt des Bistums St. Gallen.

Gemeinsame Trägerschaft

Diese suchen nach Ansätzen im Kampf gegen Missbrauch, die im Bistum und im Kanton St. Gallen realisiert werden sollen. In einer Zwischenbilanz kommt die Kommission zum Schluss: Zentral sei eine gemeinsame Trägerschaft, in der alle Gremien vertreten sind, die beim Vollzug des Schutzkonzeptes involviert sind.

Weiter soll eine unabhängige lokale Beratungsstelle aufgebaut werden. Darüberhinaus sollen die Aufgaben und Kompetenzen von kirchlichen Stellen im Fall von Missbrauch geklärt werden. Es müsse sichergestellt werden, dass Missbrauchsmeldungen an die staatlichen Behörden funktionierten. Und in jedem Fall müssten die Arbeitgebenden auf der staatskirchenrechtlichen Ebene einbezogen werden.

Bisherige Anlaufstellen werden integriert

Das alles soll in einem rechtlich verbindlichen Regelwerk festgehalten werden – mit dem Ziel einer optimalen Zusammenarbeit der beteiligten Verantwortlichen. In der Planung wurden auch die bestehenden Anlaufstellen berücksichtigt, so die Mitteilung. Erwähnt werden das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe, die Anlaufstelle bei Fällen von Missbrauch von geistlicher Macht und die Ombudsstelle.

Vreni Peterer ist Missbrauchsbetroffene aus dem Bistum St. Gallen - und Präsidentin der Interessengemeinschaft für missbrauchsbetroffene Menschen im kirchlichen Umfeld (IG MikU).
Vreni Peterer ist Missbrauchsbetroffene aus dem Bistum St. Gallen - und Präsidentin der Interessengemeinschaft für missbrauchsbetroffene Menschen im kirchlichen Umfeld (IG MikU).

Die duale St. Galler Kirchenvertretung sieht diese Massnahmen gegen Missbrauch nicht als Konkurrenz zu den national geplanten. Vielmehr seien sie Ergänzung oder «vorauseilende Angebote, die sich gegebenenfalls in eine gesamtschweizerische Lösung integrieren lassen». (rp)

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Lichterkette anlässlich des Gebets zu «Reformen jetzt» in St. Gallen | © Urs Bucher
15. März 2024 | 16:00
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