Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Walliser Holocaust-Leugners

Ein Holocaust-Leugner aus dem Kanton Wallis ist wegen eines antisemitischen Artikels auf seiner Internetseite zu Recht verurteilt worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des heute 73-Jährigen gegen die unbedingte Geldstrafe abgewiesen, die das Walliser Kantonsgericht verhängt hatte.

Im Februar 2018 verurteilte die Walliser Staatsanwaltschaft einen 73-Jährigen wegen Rassendiskriminierung zu einer unbedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 15 Franken.

Artikel mit «ausgeprägt antisemitischem Charakter»

Das Kantonsgericht bestätigte in der Folge das Urteil der Vorinstanz. Es befand, dass ein auf der Website «La Sentinelle du Continent» publizierter Artikel einen ausgeprägt negationistischen und antisemitischen Charakter aufweise. In diesem Beitrag wurde suggeriert, dass die Existenz von Gaskammern nicht bewiesen sei.

In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde des Autors abgewiesen. Es hält fest, dass die Leugnung des Holocausts strafbar sei.

Der Holocaust sei «eine historische Tatsache, die allgemein als erwiesen, bekannt, unbestritten oder unbestreitbar anerkannt ist. Die Existenz von Gaskammern in Frage zu stellen, bedeute, die vom Nazi-Regime begangenen Verbrechen zu bestreiten.»

«Nur Überlegungen»

Der Beschwerdeführer argumentierte, dass der inkriminierte Artikel Überlegungen von verschiedenen Personen enthalte, ohne die Fakten als gegeben anzunehmen. Er habe sich auf Studien zur Suche nach Beweisen bezogen. Dabei habe er sich auf die Frage beschränkt, ob die Existenz von Gaskammern nicht durch Beweise belegt werden müsse.

Laut den Ausführungen des Bundesgerichts dient ein solcher Artikel nicht einem informativen Zweck, der auf eine aufklärende Debatte abzielt, wie die der Beschwerdeführer behauptet. Sie sehen in der Verurteilung auch keine Verletzung der Meinungsfreiheit, die durch die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert ist.

Rassistische Verleumdung

Vielmehr habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach wiederholt, dass jemand, der unter dem Deckmantel einer historischen Arbeit feststehende Tatsachen wie den Holocaust bestreite, «eine der schärfsten Formen der rassistischen Verleumdung von Juden und der Aufstachelung zum Hass» verwirkliche. (sda)

Bundesgerichts-Urteil 6B_1438/2021 vom 16.2.2023


Jüdische Opfer des Faschismus: Figuren von Will Lammert an der Grossen Hamburgerstrasse in Berlin | © Pixabay/wal, Pixabay Lizenz
10. März 2023 | 11:09
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