Geld
Schweiz

Genugtuungsfonds: Bistümer zahlten bisher eine Million

Woher stammt das Geld aus dem Fonds zur Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Umfeld? Teils auch von den Steuerzahlern. 

In Deutschland läuft die Diskussion um Entschädigungszahlungen für Opfer von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld. Mehrere Diözesen, so etwa jene von Limburg und Mainz, wollen Entschädigungen nicht mit Kirchensteuern berappen.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Kirchensteuergeldern bedeute, «dass Gläubige hier nicht in Mithaftung genommen werden für die Taten einzelner Kleriker und der jeweiligen Kirchenleitung», zitiert die deutsche Katholische Nachrichtenagentur kna den Freiburger Erzbischof Stephan Burger. Auch müsse sichergestellt sein, dass die Finanzierung von Entschädigungen «nicht auf Kosten der gelebten Kirche, der Seelsorge, der Pflege, Bildung oder Caritas geschieht».

Über 1,5 Millionen in drei Jahren ausbezahlt

Auch in der Schweiz erhalten Opfer von verjährten Missbrauchsfällen als Genugtuung Geld. Voraussichtlich eine knappe halbe Million Franken (465’000 Franken) wird die für Genugtuungszahlungen zuständige Kommission der Schweizer Bischofskonferenz 2019 Opfern von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld bezahlen.

Gemäss Liliane Gross, Präsidentin der Kommission «Genugtuungen», erhielten Opfer im Jahr 2018 Entschädigungen von insgesamt 675’500 Franken. Und im Jahr zuvor hatte die Kommission Zahlungen von total 435’000 Franken ausgelöst.

Der Fonds wird nach einem festen Verteilschlüssel von drei Geldgebern gespiesen. Es sind dies die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) sowie die Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz (VOS’USM).

Wie RKZ-Generalsekretär Daniel Kosch auf Anfrage mitteilt, wurde vereinbart, dass die SBK 60 Prozent, die RKZ 30 Prozent und die VOS’USM 10 Prozent beitragen.

Bereits dritte Nachalimentierung

Laut Gross startete der Genugtuungsfonds, aus welchem die Genugtuungsbeiträge bezahlt werden, mit einem Anfangsbetrag von circa 500’000 Franken. Dann sei der Fonds zweimal mit je einer halben Million nachalimentiert worden. Inzwischen wurde auch eine dritte Nachalimentierung gutgeheissen, die Einzahlung der Beiträge läuft. 

Laut Gross beträgt der Anteil der SBK an den Einzahlungen in den Genugtuungsfonds bis dato insgesamt über eine Million Franken. Gemäss Gross handelt es sich bei den SBK-Beiträgen sowie jenen der VOS’USM nicht um Kirchensteuern, wohl aber beim Anteil der RKZ. Die Komsissionspräsidentin geht nicht davon aus, dass die Anteile der drei Geldgeber durch Spender mitfinanziert wurden.

Opfer erhalten in der Regel 10’000 Franken, in einem besonders schwerwiegenden Fall sind es 20’000 Franken. Die Kommission Genugtuung entscheidet über die Auszahlung einer Genugtuung. (uab)

Geld | © Sylvia Stam
8. Dezember 2019 | 15:00
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