Daniel Kosch
Schweiz

Gemeinsam die Gesellschaft mitgestalten oder einsam serbeln

Zürich, 19.5.19 (kath.ch) Die AHV-Steuervorlage wurde am Sonntag vom Schweizer Stimmvolk mit 66,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen (siehe Text rechts). Steuerprivilegien für internationale Unternehmen werden damit abgeschafft. Das hat Auswirkungen auf die Kirchen, sagt der Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), Daniel Kosch, in seinem Gastkommentar für kath.ch.

Im zweiten Anlauf hat das Volk entschieden: Die Besteuerung von Unternehmen wird neu geregelt. Für ausländische Unternehmen gibt es keinen besonderen Status mehr. Gleichzeitig werden neue Abzugs-möglichkeiten geschaffen und die Unternehmenssteuern gesenkt. Sozial ausgeglichen wird dies durch zusätzliche Mittel für die AHV.

Das Abstimmungsergebnis wirkt sich mancherorts auf Erträge aus Kirchensteuern von juristischen Personen aus. Die Einbussen werden von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein: Schmerzhaft spürbar, wo die Kirchensteuern der juristischen Personen ein grosses Gewicht haben und stark sinken, kaum spürbar, wo ihr Anteil gering ist oder die Steuern bereits gesenkt wurden.

Wichtiger als die kurzfristigen Auswirkungen der Abstimmung finde ich eine andere Frage: Was werden Kirchgemeinden und Kantonalkirchen tun, falls sie wegen steigender Kirchenaustritte oder demografischen Entwicklungen zusätzliche Mindereinnahmen verkraften müssen? Werden sie dort sparen, wo es ihnen nicht weh tut? Also bei der Diakonie und bei der Solidarität mit der Kirche Schweiz? Oder werden sie intelligent sparen, um erst recht in soziale Aufgaben und die überkantonale Zusammenarbeit zu investieren?

Wenn ihnen der Geist des Evangeliums, der gesellschaftliche Rückhalt, die Glaubwürdigkeit und Zukunftsfähigkeit der Kirche etwas wert sind, müssen die Kirchgemeinden und Landeskirchen diese Fragen ernsthaft diskutieren. Denn gerade wenn das Geld knapper wird, können sie gemeinsam mehr bewirken als einsam.


Daniel Kosch | © zVg
19. Mai 2019 | 14:49
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AHV-Steuer-Vorlage

Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) wurde am Sonntag mit 66,4 Prozent Ja zu 33,6 Prozent Nein-Stimmen abgenommen. Gemäss der Vorlage sollen Steuerprivilegien für bestimmte Unternehmenstypen abgeschafft werden. Künftig sollen für alle Unternehmen dieselben Besteuerungsregeln gelten. Weil ein erster Reformversuch 2017 an der Urne scheiterte, hat das Parlament die Steuerreform mit einer Zusatzfinanzierung der AHV verbunden. Zudem garantiert die Vorlage den Kantonen international akzeptierte Ersatzinstrumente. Diese Steuererleichterungen sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. (bal/sys)