Tempelberg in Jerusalem
International

Direktor von Human Rights Watch muss Israel verlassen

Jerusalem, 17.4.19 (kath.ch) Der Direktor von Human Rights Watch muss Israel verlassen. Ein Gericht hat die Einsprache der Organisation abgewiesen.

Der Direktor der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) für Israel und die Palästinensergebiete, Omar Schakir, muss Israel laut einem Gerichtsurteil bis Ende des Monats verlassen. Das zuständige Gericht in Jerusalem wies den Einspruch der Menschenrechtsorganisation gegen die Ausweisung zurück, wie HRW am Mittwoch mitteilte. Die Organisation kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen.

Israel hatte Schakir im vergangenen Mai antiisraelische Aktivitäten sowie eine Beteiligung an einer Kampagne vorgeworfen. Die Kampagne lief unter dem Titel: «Boycott, Divestment and Sanctions». ) Das Innenministerium verweigerte ihm die Verlängerung seines Arbeitsvisums und forderte ihn zum Verlassen des Landes binnen 14 Tagen auf. HRW wandte sich daraufhin an das Gericht, das die Ausweisung vorläufig stoppte.

«Gefährliche Interpretation»

Das Gericht in Jerusalem sah es nun als erwiesen an, dass Schakir weiterhin zum Boykott Israels aufrufe. Ein 2017 verabschiedetes Gesetz verbietet ausländischen Unterstützern der BDS-Kampagne die Einreise nach Israel. Human Rights Watch wandte sich gegen die Darstellung des Gerichts; Schakir unterstütze die Kampagne nicht. Das aktuelle Urteil stelle eine «gefährliche Interpretation» des Gesetzes von 2017 dar. Es setze Kritik an Geschäftstätigkeiten in den besetzten Palästinensergebieten mit Boykottaufrufen gleich. Dies könne auch die Arbeit anderer Organisationen behindern.

Das Gericht wies Schakir an, das Land bis zum 1. Mai zu verlassen. HRW kündigte an, vor dem Obersten Gericht Berufung einzulegen und eine Einstweilige Verfügung zu beantragen, die es Schakir erlaube, bis zu einer Entscheidung in Israel zu bleiben. (kna)

Tempelberg in Jerusalem | © pixabay.com CC0
17. April 2019 | 12:38
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