Papst erlässt neue Normen für Kinderschutz im Vatikan
Rom, 29.3.19 (kath.ch) Papst Franziskus hat den Kinderschutz im Bereich des Vatikanstaats und der Kurie verschärft. Laut den am Freitag veröffentlichten Normen gilt für Amtsträger eine strafbewehrte – also unbedingte – Anzeigepflicht für Fälle von Missbrauch Minderjähriger.
Zudem müssen Kandidaten für eine Tätigkeit im Vatikan künftig auf ihre Eignung zum Umgang mit schutzbedürftigen Personen geprüft werden. Auch werden verbindliche Fortbildungen zum Kinderschutz in den Einrichtungen der Kurie und des Vatikanstaats eingeführt. Die Neuerungen treten zum 1. Juni in Kraft.
Die Massnahmen sind in einem päpstlichen Erlass für die Kurie und einem Gesetz für den Vatikanstaat niedergelegt. Zudem verabschiedete Franziskus Kinderschutz-Leitlinien für den kirchlichen Bereich innerhalb des Vatikanstaats. Die Bischofskonferenzen weltweit waren bereits 2011 aufgefordert worden, solche Leitlinien zu erarbeiten.
Übergriffe sind neu Offizialdelikte
Nach den gesetzlichen Regelungen werden Übergriffe gegenüber Schutzbedürftigen im Vatikan als Offizialdelikte verfolgt, also auch ohne die Anzeige eines Geschädigten. Unterlässt ein kirchlicher Amtsträger eine Meldung an die Justiz, droht ihm eine Geldstrafe. Den Opfern werden das Recht auf Gehör sowie geistliche, psychologische und juristische Hilfe zugesichert. Zugleich betonen die Normen den Anspruch von Beschuldigten auf einen fairen Prozess und Rehabilitation bei Falschanklage.
Zur Frage möglicher Entschädigungen äussern sich die Dokumente nicht. Die Errichtung einer unabhängigen externen Anlaufstelle für Opfer ist nicht vorgesehen. (cic)
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