Kirche "Sacré Coeur": Vorderfront im klassizistischen Stil
Schweiz

Am Sonntag stimmt Genf über das neue Laizitätsgesetz ab

Genf, 7.2.19 (kath.ch) Das Genfer Stimmvolk befindet am Sonntag über das neue Laizitätsgesetz seines Kantons. Dieses regelt das Verhältnis von Staat und Kirchen. Besonders umstritten sind die Kleidervorschriften, welche das Gesetz enthält. Wird es angenommen, könnte ein Genfer Gericht das letzte Wort zu diesen Vorschriften haben.

«Man soll das Kind nicht mit dem Bade ausschütten», erklärte die Präsidentin der Römisch-Katholischen Kirche in Genf, Béatrix Leroy-Jeandin, gemäss dem Westschweizer Presseportal «Protestinfo». Die Katholiken sagen trotz verschiedener Bedenken Ja zum neuen «Gesetz über die Laizität des Staates». Der Grosse Rat des Kantons nahm dieses im vergangenen Mai an. Gegner der Vorlage haben jedoch das Referendum ergriffen. Darum wird das Genfer Stimmvolk am kommenden Sonntag über die Gesetzesvorlage abstimmen.

In Genf haben sich neben der katholischen Kirche auch die christkatholische und die protestantische Kirche hinter das Gesetz gestellt und wünschen eine Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat. Grösster Zankapfel bei dem Gesetz ist, dass dieses Beamten im öffentlichen Dienst, Richtern und Parlamentariern verbietet, religiöse Zeichen zu tragen.

Genau hinschauen

Die Kirchen würden bei der Erarbeitung der Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes genau hinschauen, betonte Béatrix Leroy-Jeandin weiter. Die Initianten des Referendums sehen das anders. Der Wortlaut des Gesetzes lasse keinen Spielraum zu. «Ich werde gezwungen sein, verschleierte Mitarbeitende zu entlassen, obwohl sie in voller Kenntnis der Gesetzeslage aufgrund ihrer Kompetenz eingestellt wurden», sagte gegenüber «Protestinfo» die SP-Politikerin Carole-Anne Kast, die in der Exekutive der Gemeinde Onex im Kanton Genf für das Personal zuständig ist.

Die Gegner des Gesetzes bauen Schreckgespenster auf, meinte dagegen der Moderator der Gesellschaft der Pastoren und Diakone der protestantischen Kirche in Genf, Blaise Menu.

Klare Regelungen

Neben den Kleidervorschriften regelt das neue Gesetz unter anderem den Unterhalt des wichtigen historischen Erbes, für das die Kirchen verantwortlich sind. Ferner nennt das Gesetz spezielle Bedingungen, welche die Nutzung des öffentlichen Bereichs für religiöse Aktivitäten einschränken.

Die drei Landeskirchen Genfs haben sich im Vorfeld der Abstimmung an ihre Mitglieder gewandt und halten sie an, das Gesetz anzunehmen. Insbesondere kläre das Gesetz die Grundsätze des Säkularismus und der Neutralität des Staates. Es setze die Regeln für den erweiterten freiwilligen religiösen Beitrag zuhanden der Kirchen fest. Es erleichtere die Arbeit in der Spezialseelsorge, bekämpfe sektiererische Auswüchse und regle den Religionsunterricht.

Gesetz für Gläubige und Nichtgläubige

Das Laizitätsgesetz schreibe zudem den Schutz der Gewissensfreiheit, der Glaubensfreiheit und auch der Nichtgläubigen fest. Es setze sich für den Erhalt des Religionsfriedens ein und lege die Rahmenbedingungen für die Beziehungen zwischen Behörden und religiösen Organisationen fest, heisst es im Appell der drei Landeskirchen, der Mitte Januar veröffentlicht wurde.

In einer Zeit, in der das Christentum an Boden verliere und die religiösen Institutionen, die wesentlich zur Pluralisierung der Genfer Identität beigetragen hätten, in ihrer Bedeutung zurückgingen, sei es wichtig, dass sich der Staat mit einem Gesetz ausstatte, das den Säkularismus im Lichte zeitgenössischer Herausforderungen kläre.

Das Gesetz sichere auf Grund eines «politisch recht gut abgesicherten» Willens ein langfristiges Zusammengehen von Kirche und Staat ab. Die wegen der Kleidervorschriften vorgebrachten Vorbehalte seien nicht dazu geeignet, das Gesetz abzulehnen, schreiben die Landeskirchen

Kleidervorschrift kommt vor Gericht

Das Evangelische Netzwerk Genf befürwortet gemäss einer Mitteilung von Ende Januar das Gesetz auch, weil dieses die Mitgliedkirchen anerkenne und diesen somit gewisse Rechte in der Seelsorge und im finanziellen Bereich verleihe.

Das Netzwerk stösst sich aber an der neuen Kleiderordnung. Das Netzwerk hat bereits beim Verfassungsgericht des Kantons Genf Rekurs eingereicht und will die Verfassungsmässigkeit der neuen Kleidervorschriften überprüfen lassen. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt. Die Evangelikalen wollen mit dem Rekurs jedoch weitermachen, falls das Gesetz mit der umstrittenen Bestimmung angenommen wird. (gs)

 

Kirche «Sacré Coeur»: Vorderfront im klassizistischen Stil | © upcaj.ch
7. Februar 2019 | 16:57
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!