Reformierte Kirchenordnung deutlich angenommen

Medienmitteilung

 Die Mitglieder der reformierten Landeskirche haben der Teilrevision der Kirchenordnung  mit 76.31% Ja-Stimmen zugestimmt. Obwohl sich im Vorfeld ein Nein-Komitee gebildet hatte und einzelne Punkte der Revision umstritten waren, ist das Ergebnis letztlich klar ausgefallen. Der Kirchenrat zeigte sich am Abstimmungssonntag erfreut darüber, dass die Vorlage als ganze zu überzeugen vermochte und die Landeskirche nun über eine zukunftsfähige Rechtsgrundlage verfügt, auf der sich aufbauen lässt.

«Wir freuen uns darüber, dass die lange, sorgfältige und intensive Arbeit an der Teilrevision der Kirchenordnung von den reformierten Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern honoriert worden ist», sagte Kirchenratspräsident Michel Müller zum Abstimmungsergebnis. «Mit der revidierten Kirchenordnung liegt nun eine zukunftsfähige Rechtsgrundlage vor, die den Auftrag der Landeskirche im Dienste der Menschen und der Gesellschaft unterstützt und fördert.» Das deutliche Ergebnis zeige, dass die Qualität der Vorlage erkannt wurde. Darauf lasse sich aufbauen. Die Umsetzung der einzelnen Revisionspunkte könne nun rasch an die Hand genommen werden.

Die Überarbeitung der Kirchenordnung war einerseits nötig geworden, weil Anpassungen ans übergeordnete Recht – insbesondere das revidierte Kirchengesetz und das neue Gemeindegesetz – vorgenommen werden mussten. Anderseits braucht es neue Rahmenbedingungen für jene Kirchgemeinden, die sich im Zuge des Prozesses «KirchGemeindePlus» zu grösseren Einheiten zusammenschliessen. Und nicht zuletzt wurde die Teilrevision auch genutzt, um den Kontakt zu den Kirchenmitgliedern zu verstärken, sowohl in der Kommunikation als auch in der kirchlichen Praxis.

Während die meisten Revisionspunkte unbestritten waren, wurde vom Nein-Komitee insbesondere der Modus der  künftigen Pfarrstellenzuteilung bemängelt. Diese Kritik vermochte indes nicht zu überzeugen. Kirchenratspräsident Michel Müller: «Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben erkannt, dass es sich bei der neuen Zuteilungsregelung um eine Abschaffung von Privilegien handelt, dass die Zuteilung durch das grundsätzlich lineare Vorgehen insgesamt fairer und transparenter wird und dass der Kirchenrat zugunsten der Kirchgemeinden und der Pfarrschaft Ermessensspielraum abgibt.» Mit dem neuen Modus erhält die Landeskirche gemäss Müller jetzt die nötige Flexibilität, um künftigen finanziellen Herausforderungen besser begegnen zu können. Ausserdem hätten die stärker betroffenen Gemeinden eine fünfjährige Übergangsfrist  und der Kirchenrat könne Härtefälle und besondere Situationen berücksichtigen.

Wichtig ist der positive Ausgang der Abstimmung auch für die Stadt Zürich, wo sich 32 Kirchgemeinden zur Kirchgemeinde Zürich zusammenschliessen. Diese verfügt nun über die gesetzliche Grundlage, um ein Kirchgemeindeparlament einrichten zu können.

Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich
23. September 2018 | 16:39