Flyer Regenbogenpastoral
Schweiz

Ohne Auseinandersetzung geht es nicht vorwärts

Zürich, 16.6.17 (kath.ch) Die katholische Kirche kommt gar nicht darum herum, sich mit mehr Offenheit dem Thema Homosexualität zu stellen. Dazu gehört auch eine ehrliche Auseinandersetzung damit, dass Homosexuelle im Dienst der Kirche stehen. Ein Kommentar von kath.ch-Redaktionsleiter Martin Spilker.

Das Bistum Basel bekennt Farbe und macht mit seiner «Regenbogenpastoral» klar, dass Kirche für Menschen in jeglichen Beziehungsformen da sein soll. Der Bischof von Basel verweigert einem schwulen Theologen die Zustimmung (»Missio») für eine Seelsorgestelle. «Dann lasst doch eure ‹Regenbogenpastoral› auch gleich weg», heisst es darauf.

Es ist wieder einmal ein klassischer Kirchen-Knatsch, der sich hier breitmacht. Für die einen ist es ungehörig, dass ein Bischof eine besondere Form der Pastoral für homosexuelle Menschen nur schon in den Mund nimmt. Für andere geht er viel zu wenig weit, weil er katholisch-kirchliches Recht nicht einfach über den Haufen wirft.

Hier werden zwei Themen miteinander ins Spiel gebracht, die tatsächlich nicht messerscharf getrennt werden können. Dass sich die katholische Kirche als Institution mit Homosexualität schwertut, ist bekannt. Die Haltung der einzelnen Vertreterinnen und Vertreter aber reicht von kompletter Ablehnung bis zu ausdrücklicher Einladung. In diesem weiten Feld findet sich auch die neue «Regenbogenpastoral» im Bistum Basel. Für kirchliche Verhältnisse aussergewöhnlich ist, dass diese Initiative direkt von einem Bischof kommt.

Ebenso ist es kein Geheimnis, dass homosexuelle Menschen in der katholischen Kirche, auch in der Seelsorge, tätig sind. Nicht immer und überall jedoch wird das auch so zugegeben. Besser nicht laut fragen, dann kann auch keine falsche Antwort kommen, lautet hier leider oft die Devise.

Die Möglichkeit, dass Homosexuelle ihre Partnerschaft zivilrechtlich eintragen und anerkennen lassen können, schafft für Männer und Frauen im Dienst der katholischen Kirche eine neue Herausforderung. Auf zivilrechtlicher Ebene stellen sich keine Fragen mehr über die Lebensform homosexueller Paare. Ganz anders auf der Ebene des kirchlichen Rechts und der innerhalb der Kirche aufgestellten moralischen Vorgaben. Hier ist kein Platz für Menschen, die sich zu einer Lebensform bekennen, die von der katholischen Kirche nicht akzeptiert ist.

Muss nun aber das Thema «Regenbogenpastoral» und Verweigerung einer Anstellungserlaubnis unbedingt in Abhängigkeit voneinander diskutiert werden? Ja und Nein. Ja, weil es beide Male um das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und homosexuellen Menschen geht. Nein, weil eine mutige Initiative in der Seelsorge für Homosexuelle nicht allein an den Anstellungsbedingungen einer Kirche gemessen werden darf.

Die sogenannte «Regenbogenpastoral» ist Aufgabe der Kirche, weil homosexuelle Menschen auch bei uns an manchen Orten ausgegrenzt und benachteiligt werden. Solche Schicksale sind vornehmliche Handlungsfelder der Seelsorge. Die «Entweder-oder-Diskussion» umgekehrt macht deutlich, dass die katholische Kirche ihre Haltung gegenüber homosexuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schärfen muss.

Ein Bischof allein kann die offenen Fragen im Spannungsfeld katholische Kirche-Homosexualität nicht lösen. Das muss er auch nicht. Aber er kann mit seiner Haltung, mit seinen Entscheidungen einer Diskussion eine neue Richtung geben. Das wurde mit der «Regenbogenpastoral» im Bistum Basel gemacht. Mit oder ohne Personalentscheid gegen einen homosexuellen Seelsorger. Die Reaktionen darauf sind im besten Fall ein Anstoss dafür, dass das Thema Homosexuelle im Dienst der katholischen Kirche mit mehr Offenheit diskutiert wird.

Flyer Regenbogenpastoral | © zVg
16. Juni 2017 | 10:10
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