Ordensleute im Gebet
Vatikan

Franziskus regelt das Leben von kontemplativen Frauenorden

Rom, 25.7.16 (kath.ch) Man könnte auf die Idee kommen, dass ein Papst, der unentwegt eine «Kirche im Aufbruch» fordert und selbst aus einem Orden stammt, der kein monastisches Leben kennt, wenig mit jenen anfangen kann, die ihre Klostermauern nicht verlassen dürfen: den Klausurorden. Doch weit gefehlt. In seinem neuen Dokument über kontemplative Frauenorden betont Franziskus erneut nachdrücklich den besonderen Wert des zurückgezogenen Gebets.

Thomas Jansen

Dennoch belässt er mit seinem jüngsten Erlass – der Apostolischen Konstitution mit dem Titel «Vultum Dei Quaerere – Die Suche nach dem Antlitz Gottes» – keineswegs alles beim alten. Schliesslich stammt der letzte derartige Erlass, der mehrfach aktualisiert wurde, aus dem Jahr 1950. Mit dem Schreiben wolle er der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) angesichts eines veränderten sozialen und kulturellen Kontextes Rechnung tragen, erklärt der Papst. Das letzte derartige Gesetzeswerk stammt aus dem Jahr 1950.

Rekrutierung von Kandidatinnen aus anderen Ländern

Vieles in dem 35 DIN-5-Seiten umfassenden Dokument ist allgemein gehalten, etwa die Aufforderung des Papstes zu einem besonnenen Umgang mit modernen Medien – konkretere Vorschriften sollen erst in den kommenden Monaten folgen. Doch ein Satz ragt hervor, der in seiner Entschiedenheit kaum näherer Erläuterung bedarf: «Absolut vermieden werden muss das Rekrutieren von Kandidatinnen aus anderen Ländern mit dem einzigen Sinn, das eigene Kloster zu erhalten», heisst es in dem Text. Den Export von Ordensleuten und Priestern aus Entwicklungsländern in die westliche Welt hatte Franziskus bereits mehrfach angeprangert.

Gut 40’000 Mitglieder zählen die kontemplativen Frauenorden heute insgesamt. Doch ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren ebenso wie jene der Ordensfrauen insgesamt rapide gesunken. Franziskus fordert angesichts dieser Entwicklung Realismus ein. Die Autonomie der Klöster dürfe sich nicht nur auf den kirchenrechtlichen Status beschränken; nötig sei überdies eine «echte Autonomie des Lebens».

Bedingung dafür sei eine Mindestanzahl von Ordensfrauen in einem Kloster. Weitere Voraussetzungen seien, dass es keine Überalterung gebe und die Würde des liturgischen Lebens sowie die Fähigkeit zu wirtschaftlichem Überleben sichergestellt werden könne. Andernfalls sollen nach dem Willen des Papstes Kommissionen aus Vertretern der Ortskirche, des Vatikan und der Ordensleitung Lösungen für die betreffenden Klöster suchen.

Kontemplation kein «Rückzug auf sich selbst»

Doch ganz folgenlos soll die «Kirche im Aufbruch» dann für die kontemplativen Frauenorden nach Franziskus Willen offenbar doch nicht sein. Das Leben in Gebet und Kontemplation dürfe nicht als «Rückzug auf sich selbst» gelebt werden, sondern müsse die «gesamte Menschheit umarmen», heisst es in einem päpstlichen Erlass, den der Vatikan am Freitag, 22. Juli, veröffentlichte. Die Ordensfrauen sollten etwa für Häftlinge, Flüchtlinge, Verfolgte und Arbeitslose beten, so Franziskus. (cic)

 

 

Ordensleute im Gebet | © Gerold Zenoni OSB Einsiedeln
25. Juli 2016 | 17:06
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