Martin Grichting, Generalvikar Bistum Chur
Schweiz

Generalvikar Grichting zu Amoris laetitia: Lehramt nicht aus dem Blick verlieren

Chur, 8.4.16 (kath.ch) Nach der Publikation des Schreibens «Amoris laetitia» (Die Freude der Liebe) von Papst Franziskus bringt der Churer Generalvikar Martin Grichting seine Sorge zum Ausdruck, im Ringen um pastorale Lösungen im Einzelfall könne die Lehre der Kirche aus dem Blick geraten. Er bezieht sich dabei auf das achte Kapitel des am Freitag, 8. April, veröffentlichten Dokuments.

In dem Kapitel fordere Franziskus eine Pastoral der Unterscheidung, die von Barmherzigkeit geprägt sei und nach Eingliederung strebe, schreibt Grichting in einer «Hinführung und Lesehilfe» zuhanden der Seelsorgenden im Bistum Chur. In «Amoris laetitia» gebe es deshalb weder eine Zulassung von zivil wiederverheirateten Gläubigen zur Eucharistie. Noch sei von einem «Bussweg» die Rede, der, so Grichting, «die Beendigung einer die Ehe brechenden zweiten Geschlechtergemeinschaft überflüssig machen würde». Man könne hier «keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art» erwarten, zitiert Grichting den Papst. Es sei laut Franziskus nur möglich, eine neue Ermutigung auszudrücken zu einer verantwortungsvollen pastoralen Unterscheidung.

Missbrauchspotential wegen globaler Medien

Das pastorale Bemühen um einen differenzierten Blick auf unterschiedliche Situationen ist aus Sicht von Grichting aber nicht ungefährlich. Wenn das im Einzelfall zu leistende pastorale Ringen «in das Scheinwerferlicht der globalen Medien gezogen wird, eröffnet dies ein nicht zu unterschätzendes Missbrauchspotential», schreibt der Generalvikar: «Denn ob der Betonung der Sondersituationen, Bedingtheiten und mildernden Umständen kann in der öffentlichen Wahrnehmung leicht der Eindruck entstehen, dass es kein allgemein gültiges Wort des Herrn über den Ehebruch (Mt 5,31f) und kein dieses Wort authentisch auslegendes Lehramt der Kirche mehr gebe, sondern nur noch Einzelfälle, die in pastoraler Unterscheidung – unter vier Augen oder gleich in Eigenregie – gelöst werden müssten.» Der Papst selber warne, dies könne der Kirche den Vorwurf der Doppelmoral eintragen.

Aus Sicht von Grichting wird sich der seelsorgliche Umgang mit unterschiedlichen Situationen stets an den Kriterien messen lassen müssen, welche für die Unterscheidung der Geister in der spirituellen Tradition der Kirche aufgestellt worden sind. Der Generalvikar nennt dazu einige Quellen: ein Werk des Jesuiten Giovanni Battista Scaramelli aus dem Jahre 1753, eine Passage aus dem «Dictionnaire de Théologie Catholique (1924) und Buch des Schweizer Theologen Hans Urs von Balthasar.

Der innere Zusammenhang zwischen der Wahrheit des Glaubens und der daran gebundenen Unterscheidung im Einzelfall müsse auch in der Ehe- und Familienpastoral der Zukunft immer gewahrt bleiben, fordert Grichting.

Papst gegen «Familienvielfalt»

In seiner Lesehilfe schreibt Grichting auch, Papst Franziskus grenze sich in «Amoris laetitia» von der vor allem im deutschsprachigen Raum geforderten kirchlichen Anerkennung von «Familienvielfalt» ab. Ebenso erteile er den «Gendertheorien» eine Absage. (bal)

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Martin Grichting, Generalvikar Bistum Chur | © zVg
8. April 2016 | 14:27
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Unterscheidung der Geister

In seinem am Freitag, 8. April, veröffentlichten Dokument «Amoris laetitia» handelt Papst Franziskus auch vom Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Sie sind nach katholischer Lehre vom Kommunionempfang ausgeschlossen. Ein eigenes Kapitel des Schreibens ist Menschen in kirchenrechtlich «irregulären» Situationen gewidmet. Zwei Dutzend Mal erwähnt Franziskus in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der «Unterscheidung» oder «pastoralen Unterscheidung».

Eine differenzierende Beurteilung von Sachverhalten, deren sittlich-religiöse Qualität nicht oder nur scheinbar feststeht, hat in der Kirche lange Tradition. Der Apostel Paulus spricht von der «Unterscheidung der Geister» (1. Korintherbrief 12,10). Gemeint ist die Kompetenz, zwischen richtig und falsch dort zu unterscheiden, wo positive, schematisch anwendbare Kriterien fehlen.

Gabe des Heiligen Geistes

Für Paulus ist diese Unterscheidung eine Gabe des Heiligen Geistes – eine Einsicht, die sich eher intuitiv mitteilt als argumentativ fassen lässt. Mönche und Kirchenväter der ersten Jahrhunderte massen der «Unterscheidung der Geister» als Tugend einen hohen Rang bei: Es ging darum, in Fragen des Denkens, Fühlens und Handelns zu Entscheidungen zu kommen, die dem Seelenheil des Einzelnen dienten.

Als Methode wendet diese «Unterscheidung der Geister» Ignatius von Loyola (1491-1556) an – der Gründer des Jesuitenordens, dem auch Franziskus angehört. In seinem Exerzitienbuch nennt Ignatius als Regeln für die Beurteilung von Vorhaben unter anderem, ob sie mit Gefühlen von Trost, Mut und Hoffnung verbunden sind oder mit Überforderung und Zwang.

«Keine Patentrezepte» im Umgang mit Wiederverheirateten

Franziskus betont mit Blick auf das Kommunionverbot für wiederverheiratete Geschiedene, dass es «keine Patentrezepte» gebe. Beim Scheitern einer Ehe sei die Verantwortung «nicht in allen Fällen gleich». So müsse die unterscheidende Betrachtung «anerkennen, dass die Konsequenzen oder Wirkungen einer Norm nicht notwendig immer dieselben sein müssen» (Artikel 300). (kna)