V. l.: Daniel Germann, Stefan Lichtensteiger, Martin Schmidt, Markus Büchel, Heidi Hanselmann.
Schweiz

St. Gallen: Kirchen, Kanton und Spitäler regeln Spitalseelsorge neu

St. Gallen, 10.12.15 (kath.ch) Mit den Unterschriften unter eine neue Vereinbarung kann im Kanton St. Gallen die Spitalseelsorge ab 2016 auf eine neue Ebene gestellt werden: Was bislang schon über konfessionelle wie kirchlich-staatliche Grenzen hinaus gut geklappt hat, macht mit dem Vertrag, der am Mittwoch, 9. Dezember, unterzeichnet wurde, einen weiteren Schritt. Spitalseelsorge ist als Teil einer ganzheitlichen Krankenpflege nicht mehr wegzudenken.

Martin Spilker

Dem St. Galler Bischof Markus Büchel war es vorbehalten, in seinen Einleitungsworten auf den Grundauftrag der Kirche hinzuweisen: sich um Bedürftige kümmern. Im Ordinariatssaal des Bischofssitzes – Tür an Tür mit dem Sitz der St. Galler Kantonsregierung – wurde die neue Vereinbarung für eine kantonale Regelung der Spitalseelsorge von der zuständigen Regierungsrätin, den Vorstehern der Spitalregionen, dem Bistum St. Gallen, der Verwaltung des katholischen Konfessionsteils sowie dem Kirchenrat der evangelisch-reformierten Kantonalkirche unterschrieben.

Mehr Stellenprozente für die Spitalseelsorge

Es waren grosse Worte, die von den verschiedenen Partnern dieses Vertrags angestimmt wurden. So konnte die St. Galler Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann festhalten, dass sich die Seelsorge im Spital nebst medizinischer Betreuung, Pflege und Therapie zum «unverzichtbaren Supplement» entwickelt habe. Zudem handle es sich hier um eine Dienstleistung im Gesundheitsbereich, die «unabhängig von Versicherungsform, Konfession, Lebenssituation und Tageszeit» erbracht werden könne.

Seit 2006 können die beiden grossen Kirchen und die Spitäler im Kanton St. Gallen auf eine umfassende Zusammenarbeit blicken. Bislang wurden die Kosten für die Spitalseelsorge von der katholischen Seite in den jeweiligen Spitalregionen durch die Kirchgemeinden getragen. Neu wird sowohl auf katholischer, wie auf reformierter Seite die Spitalseelsorge ausschliesslich durch die kantonalkirchlichen Körperschaften finanziert. Mit der neuen Vereinbarung konnten weiter auch die Pensenaufteilung der Seelsorgenden aus den Konfessionen geregelt und – was in einer Zeit, in der rundherum gespart wird nicht selbstverständlich ist – von 8,4 auf 9 Stellen erhöht werden.

Seelsorge gehört zum Spital

Mit der neuen Vereinbarung werde das Angebot in der bewährten ökumenischen Partnerschaft auf die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen ausgerichtet, sagte Hans Wüst, Präsident des Administrationsrates des Katholischen Konfessionsteils. Und Martin Schmidt, Kirchenratspräsident der evangelisch-reformierten Kantonalkirche, verdeutlichte dies am Bild, dass die Krankenseelsorger einst von den Kirchen in die Spitäler entsandt wurden, während sie sich heute als Mitarbeiter des Krankenhauses verstehen.

Schmidt schätzt es denn auch sehr, dass in St. Gallen die Spitalseelsorge auf der Grundlage christlicher Theologie ausgeübt werden dürfe und von Seiten der Gesundheitsbehörden nicht als ideologisch empfunden werde. Eine Grundlage, die auch für Bischof Markus Büchel sehr wichtig ist. Er wies darauf hin, dass die ganzheitliche Betreuung eines kranken oder notleidenden Menschen sowohl die medizinische wie auch die Pflege der Seele umfasse.

Für alle Anliegen offen

Die Seelsorge im Spital sei, und das wurde von allen Seiten immer wieder hervorgehoben, nicht zuerst konfessionell zu verstehen. Wo das Bedürfnis nach einem seelsorgerlichen Gespräch geäussert werde, da stehe die Spitalseelsorge bereit – ob für Christen, konfessionslose Patienten oder Angehörige anderer Religionen sei keine Frage. Wo Patienten aber eine konfessionelle Betreuung wünschten, werde diese selbstverständlich geleistet.

Aus Sicht der Vertreter der Spitalleitungen wies Stephan Lichtensteiger, CEO des Spitalverbundes Rheintal, Sargans, Werdenberg, auf die Wichtigkeit der Nähe der Seelsorger auch gegenüber den Mitarbeitenden im Spital hin, die mit ihren Anliegen ebenso an die Kirchenvertreter gelangten. Zudem sei die Seelsorge auch bei der Mitarbeit bei medizinischen oder ethischen Themen sehr gefragt.

Sichtlich zufrieden mit dem Ergebnis reichten sich die Vertreter der Spitäler und Kirchen und die Regierungsrätin denn auch die Vereinbarungen zur Unterschrift weiter. (ms)

V. l.: Daniel Germann, Stefan Lichtensteiger, Martin Schmidt, Markus Büchel, Heidi Hanselmann. | © 2015 Regina Kühne
10. Dezember 2015 | 14:30
Lesezeit: ca. 2 Min.
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