Islamischer Kindergarten abgelehnt: Verein will vor Bundesgericht gehen

Volketswil ZH, 2.8.15 (kath.ch) Der Verein «Al Huda», der in Volketswil ZH einen islamischen Kindergarten eröffnen will, gibt nicht auf. Nachdem nun auch das Zürcher Verwaltungsgericht Nein sagte zu den Plänen, kündigte «Al Huda» an, vor Bundesgericht zu gehen. Man hoffe auf einen «gerechten, fairen und rechtsstaatlichen Entscheid», teilte der Verein am Samstag, 1. August, mit.

In erster Instanz hatte das Zürcher Volksschulamt im Mai 2014 dem Verein die Bewilligung für den islamischen Kindergarten verweigert. Die Behörde befürchtete, dass den Kindern «einseitig» Werte vermittelt würden, die mit den Leitsätzen der Volksschule wie Toleranz, Offenheit und Dialogfähigkeit nicht vereinbar seien. Grund für diese Annahme waren unter anderem Verbindungen der Trägerschaft zum Verein «Islamischer Zentralrat Schweiz», die der Verein laut der Mitteilung vom 1. August abstreitet.

Zu starke Ausrichtung auf religiöse Erziehung?

Sowohl der Zürcher Regierungsrat als auch das Verwaltungsgericht stützten den Entscheid des Volksschulamtes laut einer Meldung der «NZZ am Sonntag» (2. August), weil das Konzept übermässig auf die religiöse Erziehung ausgerichtet sei.

Der Verein hat ausserdem Strafanzeige wegen Verleumdung und Amtsmissbrauch gegen das Volksschulamt und die Bildungsdirektion erstatten, heisst es in der Mitteilung weiter. Al Huda beschwert sich über beleidigende Randbemerkungen, mit denen die Behörden das Konzept versehen hätten. Diese Strafanzeige sei bei der Staatsanwaltschaft noch hängig. (bal)

2. August 2015 | 18:26
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