Lehrplan 21: St. Gallen ermöglicht Religionsunterricht

St. Gallen, 11.6.15 (kath.ch) Im Kanton St. Gallen soll der kirchlich geprägte Religionsunterricht auch nach der Umsetzung des Lehrplans 21 möglich bleiben. Regierungs- und Erziehungsrat hätten entschieden, dass der Religionsunterricht in der Pflichtstundentafel erhalten bleibt, allerdings könnten Eltern ihre Kinder davon abmelden, wie Filippo Niederer, Leiter des Amts für Katechese und Religionspädagogik des Bistums St. Gallen, gegenüber kath.ch sagte.

In der 1. und 2. Klasse erhielten die Schülerinnen und Schüler innerhalb des von der Schule verantworteten Fachbereichs «Natur, Mensch, Gesellschaft» einige religiös-ethische Kompetenzen, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung des Bistums St. Gallen und der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen. So sei es vom Lehrplan 21 her vorgesehen, erklärte Niederer gegenüber kath.ch.

Zusätzlich hätten die Kirchen in der ersten Klasse eine und in der zweiten zwei Lektionen für Religionsunterricht zugestanden bekommen, so Niederer gegenüber kath.ch. Die konfessionelle Ausrichtung sei derzeit noch offen. Diese Lektionen zählten für die Schülerinnen und Schüler zur Pflichtstundenzahl, aus Gewissensgründen könnten die Eltern ihre Kinder aber davon abmelden.

Wahlpflichtfach «Ethik, Religion, Gemeinschaft»

Von der 3. bis 9. Klasse wird laut Mitteilung der Kirchen das Wahlpflichtfach «Ethik, Religion, Gemeinschaft» angeboten, und zwar sowohl von der Schule wie auch von den Kirchen. Die Schülerinnen und Schüler könnten also zwischen einem der beiden Anbieter wählen. Dabei gehe es grundsätzlich um weitgehend gleiche Inhalte und Kompetenzen, so Niederer. Ziel sei es, dass für Kinder mit kirchlicher Zugehörigkeit wie jene anderer Religionsgemeinschaften oder solche ohne landeskirchliche Mitgliedschaft ein gleichwertiges Angebot bestehe. Das von den Kirchen verantwortete und finanzierte Fach werde ökumenisch erteilt.

Zusätzlich werde von der 3. bis 6. Klasse eine weitere Lektion kirchlichen Unterrichts angeboten, von der sich Eltern ihre Kinder ebenfalls abmelden könnten. Auch für dieses Wahlfach sei die konfessionelle Ausrichtung noch nicht festgelegt, die Tendenz geht laut Niederer aber in Richtung eines konfessionellen Unterrichts. Auch diese Lektion bleibe innerhalb der Pflichtstundenzahl.

Autonomie der Kantone

Diese Form des Religionsunterrichts sei so im Lehrplan 21 nicht vorgesehen, sagte Sabine Rüthemann, Sprecherin des Bistums St. Gallen, gegenüber kath.ch. Die Kantone hätten aber eine gewisse Autonomie bei dessen Umsetzung. Entsprechend freuen sich die beiden Kirchen über den kantonalen Entscheid: «Grund zur Freude ist der Entscheid des Regierungsrates und Erziehungsrates, dass der Religionsunterricht in der Pflichtstundentafel erhalten bleibt und somit einen festen Platz im neuen Lehrplan der Volksschule behält», so die gemeinsame Mitteilung. Eine seriöse religiöse Bildung sei eine wichtige Massnahme zum Erhalt des sozialen Friedens. Der Staat nutze somit weiterhin die ausgewiesenen Kompetenzen der Kirchen in diesem Bereich und messe der religiösen Bildung einen hohen Stellenwert bei. (sys)

 

 

 

11. Juni 2015 | 16:36
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