Medienspiegel

«Der Religionsartikel ist eine Notwendigkeit»

Markus Sahli vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) über den geplanten Religionsartikel in der Bundesverfassung.

Im Umfeld der Abstimmung über die Abschaffung des Bistumsartikels lancierte der Schweizerische Evangelische Kirchenbund vor einem Jahr die Idee eines Religionsartikels in der Bundesverfassung. Wie ist der Stand der Dinge heute?

Heute sehen wir die Dinge konkreter, aber auch differenzierter. Religion und Kirche sind Teil unserer historisch gewachsenen und lebendigen Kultur. Wenn die Bundesverfassung zum Ausdruck bringt, welche Ziele uns staatspolitisch leiten sollen, dann sollte auch die Frage der Religion in positiver Weise zur Sprache kommen. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Die heutigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen sind gekennzeichnet von einer individualistischen Engführung des Religiösen und einer abwehrenden Haltung gegenüber den Religionsgemeinschaften. Mit der Idee eines Religionsartikels wollen wir die Diskussion über eine zukunftsorientierte Funktion der Religionsgemeinschaften in einer modernen Gesellschaft fördern und so auch einer verhängnisvollen Tabuisierung des Religiösen entgegenwirken. Eine Gesellschaft ohne «Religion», d. h. ohne Wertschätzung ihrer sinn- und wertevermittelnden Instanzen, ist keine entwicklungsfähige Gesellschaft. Der Religionsartikel ist deshalb eine staatspolitische Notwendigkeit.

Können Sie in groben Zügen schildern, was der Religionsartikel beinhaltet?

Der Rat des SEK hat unter der Leitung des Kirchenrechtlers Dr. Ueli Friederich, Bern, eine Expertengruppe eingesetzt mit dem Auftrag, Optionen für einen Religionsartikel in der Bundesverfassung zu entwickeln. Der Bericht dieser Gruppe ist nach einer Phase interner Hearings noch in Arbeit. Drei Fragen stehen im Vordergrund: 1. Wie kann das Phänomen Kirche und Religion als lebenswichtiger Teil unserer Kultur verfassungsrechtlich positiv in den Blick kommen? 2. Wie kann neben der individuellen Glaubensfreiheit auch das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften formuliert werden? 3. Lässt sich auf Bundesebene eine klare Form der «Beziehung» zwischen Religionsgemeinschaften und Staat finden, ohne die Zuständigkeit der Kantone zu beschneiden?

Wer ist an der Ausarbeitung des Religionsartikels beteiligt?

Der Rat des SEK hat eine eigene Expertengruppe beauftragt, Vorschläge auszuarbeiten. Zurzeit sind juristische und religionssoziologische Spezialisten am Werk. Der Dialog zwischen den Kirchen und mit anderen Religionsgemeinschaften wird aufgenommen, sobald die Vorschläge auf dem Tisch liegen.

Ursprünglich dachten die Delegierten des SEK an eine Volksinitiative, um den Religionsartikel in der Bundesverfassung zu verankern. Davon ist der SEK-Rat inzwischen abgekommen. Warum?

Wir sind der Meinung, dass eine Volksinitiative nicht das geeignete Instrument wäre. Die Frage der Religion betrifft den Menschen bis in seine innerste Existenz. Deshalb ist das Thema auch sehr sorgfältig zu behandeln. Die zuspitzenden Parolen und polarisierenden Debatten rund um eine Volksinitiative würden der Sache nicht gerecht und mehr schaden als nützen. Wir möchten deshalb die definitive Ausgestaltung eines möglichen Religionsartikels gemeinsam mit den Schwesterkirchen und anderen Religionsgemeinschaften vornehmen. Vorstellbar wäre dann die Bildung einer «ökumenischen resp. interreligiösen Plattform», die den Meinungsbildungsprozess in Gang bringt.

mav


Pfarrer Markus Sahli ist Leiter der Innenbeziehungen beim Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) in Bern.

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Quelle: Sonntag
18. August 2002 | 00:00