Wenn Grundrechte kollidieren
Basel, 28.5.14 (Kipa) Das Strafrecht und das Zivilrecht gelten auch für Religionsgemeinschaften. Nicht aber das in der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot: Bis heute können Religionsgemeinschaften Frauen problemlos den Zugang zu Leitungsämtern verweigern, auch die römisch-katholische Kirche. Dagegen kämpft die Basler Juristin Denise Buser (54). Mit ihrem neuen Buch «Die unheilige Diskriminierung», einer juristischen Studie, will die Katholikin zu einer Bewusstseinsänderung beitragen.
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