Wer kann Papst werden?
Rom, 8.3.13 (Kipa) «Auch der künftige Papst ist unter euch, unter den Mitgliedern des Kardinalskollegiums.» Mit diesen Worten hatte sich Papst Benedikt XVI. am 28. Februar kurz vor seinem Rücktritt im Vatikan von den Kardinälen verabschiedet. Nach dem Kirchenrecht könnten die im Konklave versammelten Kardinäle sich jedoch auch für einen Nichtkardinal entscheiden.
Zumindest theoretisch kann jeder ledige, getaufte männliche Katholik zum Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche gewählt werden, der mindestens 35 Jahre alt ist. Das ergibt sich aus dem ersten Paragrafen von Canon 332 des Codex Iuris Canonici. Dort heisst es über einen neuen Papst: «Wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, ist er sofort zum Bischof zu weihen.». Eine nähere Eingrenzung der Personengruppe, aus der ein neuer Papst zu wählen ist, enthält das Kirchenrecht nicht. 35 Jahre ist jedoch das vorgeschriebene Mindestalter für die Bischofsweihe.
Der letzte Papst, der vor seiner Wahl kein Priester war, war Leo X. (1513-1521), der letzt, der nicht aus dem Kreis der Kardinäle stammte, Urban VI. (1378-1389). Der letzte Papst, der zum Zeitpunkt seiner Wahl zwar Kardinal war, aber nicht Bischof, war Gregor XVI. (1831-1846).
Es sei «äusserst unwahrscheinlich», dass im Konklave ein Nichtkardinal gewählt werde, hiess es in den vergangenen Tagen im Vatikan.
(kipa/cic/gs)



