Zürcher Kirche sagt Ja zur Lebensform als Privatsache
Die Synode der Zürcher Kantonalkirche hat heute Donnerstag entschieden, dass sie das partnerschaftliche Leben der kirchlichen Angestellten zur Privatsache erklärt. Sie stimmte über eine Teilrevision der Anstellungsordnung ab. Diese schwächt die Position des Bischofs bei Anstellungen und Kündigungen von Seelsorgenden.
Regula Pfeifer
Das partnerschaftliche Leben soll Privatsache sein. Diese Forderung stellen verschiedenste Player in der katholischen Kirche seit einigen Jahren. Die Schweizer Bischofskonferenz hat dieser Forderung kürzlich eine Absage erteilt. Damit hat sie auch die fünf betroffenen Luzernern Seelsorgenden «enttäuscht, verärgert und irritiert», die sich bereits früher als diskriminiert aufgrund der Lebensform geoutet hatten.
Nun will eine Kantonalkirche Ernst machen mit der Forderung nach einem Privatleben ohne Anstellungsrelevanz: die katholische Kirche im Kanton Zürich. Sie hat heute Donnerstag an ihrer Synode über eine Teilrevision der Anstellungsordnung entschieden. Wie die Medienstelle der Zürcher Kantonalkirche kurz nach 17 Uhr berichtete, wurde die Motion angenommen – mit 64 Ja, 18 Nein und 8 Enthaltungen.
Beziehungsleben kein Anstellungskriterium sein
In der angenommenen Anstellungsordnung heisst es neu: «Für die Anstellung im Verkündigungsdienst bleibt der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unbeachtet. Das Beziehungsleben, die sexuelle Orientierung und Lebensführung, insbesondere die Intimsphäre, bleiben rechtlichen Bewertungen entzogen und bilden kein Anstellungskriterium.» Dasselbe ist betreffend Kündigung des Arbeitsverhältnisses festgehalten.
Wie im Bericht und Antrag des Synodalrats an die Synode nachzulesen ist, würde mit der revidierten Anstellungsordnung «eine schwierige Scharnierstelle im dualen System neu austariert werden». Denn fortan würde ein Entzug der Missio durch den Bischof oder eine andere zuständige Instanz nicht mehr automatisch zur Kündigung der betreffenden kirchlichen Angestellten führen. Die Zürcher Kantonalkirche hätte die Möglichkeit, die Person weiter zu beschäftigen. Das ist nun der Fall.
Durchgriffsrecht kirchlicher Instanz verunmöglicht
Die kirchliche Instanz könnte aber eine Beschwerde an den Synodalrat und die Rekurskommission einreichen. «Diese Beschwerdemöglichkeit stellt eine Kompensation für den Verlust des bisherigen Durchgriffrechts der kirchlichen Instanz dar», so der Synodalrat-Bericht.
Gleichzeitig wolle man mit dem neuen Vorgehen sicherstellen, «dass die seitens der kirchlichen Instanz vorgebrachten Kündigungsgründe im Rahmen des Rechts erheblich sind und nicht versteckt auf die Lebensform zielen».
Motion Zimmerli
Der neuen Anstellungsordnung, über die entschieden wurde, liegt eine Motion zugrunde. Diese reichte die Zürcher Synodale Monika Zimmerli am 1. Dezember 2023 ein, mitunterzeichnet von 43 weiteren Synodalen.
Die Motion verlangte: «Der Synodalrat wird verpflichtet, der Synode eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher das partnerschaftliche Leben der kirchlichen Angestellten in der katholischen Kirche im Kanton Zürich geachtet wird und dieses künftig weder anstellungs- noch kündigungsrelevant ist.»
Begründet sei damit, dass «die Kirchenleitungen immer noch versuchten, bei den kirchlichen Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst durchzusetzen, dass diese in einer kanonisch anerkannten Form leben müssten». Dies, obwohl das kirchliche Lehramt mit seiner Sexualmoral inzwischen «nicht mehr gesellschaftsbestimmend» sei.
Betroffen vom Vorgehen der Kirchenleitungen sind laut Motion kirchliche Mitarbeitende, die eine bischöfliche Beauftragung – auch Missio canonica genannt – benötigen. Das seien insbesondere Diakone, Seelsorgende, Religionspädagoginnen und -pädagogen. Auch Katechetinnen und Katecheten benötigen demnach eine kirchliche Beauftragung – allerdings nicht vom Bischof, sondern seitens des Pfarrers oder Pfarreibeauftragten.
Nach einer juristischen Beurteilung entschied eine Arbeitsgruppe über das weitere Vorgehen. So kam es zum Entwurf für eine revidierte Anstellungsordnung, bei dem sich die Arbeitsgruppe «eng am Lösungsansatz der deutschen Bischofskonferenz für die Anstellungen der katholischen Kirche in Deutschland orientiert», wie der Synodalrat schreibt.
(korrigiert um 17.30 Uhr)
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