Übungsabbruch
Schweiz

Westschweizer Missbrauchskommission Cecar sistiert Arbeit

Freiburg, 14.4.18 (kath.ch) Zwischen der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Kommission für «Anhörung, Vermittlung, Schlichtung und Wiedergutmachung» (Cecar) von Missbrauchsopfern in der katholischen Kirche ist Sand im Getriebe. Letzte sistiert fürs Erste ihre Arbeit. Das erklärt die Kommission in ihrem Jahresbericht, der am 12. April veröffentlicht wurde

Bis zur «Änderung der Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz müssen wir unsere Arbeit unterbrechen», schreibt Kommission. Das Problem liege bei der Plausibilitätsprüfung durch die Entschädigungskommission der Bischofskonferenz.

Die gegenwärtige Art und Weise, wie «Cecar» Opfer von sexuellem Missbrauch in der Kirche entschädige, stehe zur Debatte. Die unabhängige Kommission der Kirche nahm ihre Arbeit am 1. Januar 2017 auf.

Nach Anhörung der Opfer erstellt Cecar ein Dossier, das sie an die Entschädigungskommission weitergeleitet wird. Diese führe eine «Plausibilitätsprüfung» durch, bevor sie den von der Kirche eingerichteten Entschädigungsfonds in Anspruch nehme, der derzeit mit einer Million Franken ausgestattet ist.

Zusätzliche Kontrolle

Für Cecar-Präsidentin Sylvie Perrinjaquet verhindert diese Kontrolle gemäss dem Katholischen Medienzentrum in Lausanne «cath.ch» eine echte Unabhängigkeit. In ihrem Jahresbericht erklärt die Kommission, dass die Entschädigungskommission der Bischöfe manchmal «zusätzliche Informationen angefordert hat, die nicht immer angebracht sind».

«Man schickt eine Akte, die besagt, dass das Opfer über einen Zeitraum von sieben oder acht Jahren in einer Pfarrei missbraucht wurde. Im Gegenzug wird man angefragt, wann der Missbrauch genau stattgefunden hat. Oder wie oft.» Die ehemalige Neuenburger Nationalrätin bedauert diese «Hierarchie der Schädigung».

Wenn man auf das Leid der Opfer höre und die Auswirkungen des Missbrauchs einberechne, «wie kann man es dann noch wagen, eine Abstufung der Schäden vorzunehmen?» Perrinjaquet weist auf die die Sorgfalt hin, mit der von Cecar 22 Entschädigungsdossier im Jahr 2017 erstellt wurden. Die ehemalige Politikerin versteht nicht, warum die Kommission «pingelig» auf Details beharrt.

Zwei Arten von Entschädigung

Die Kritik weist die Rechtsanwältin und Vorsitzende der Entschädigungskommission der Bischofskonferenz, Liliane Gross, zurück, schreibt cath.ch. Nur bei ein oder zwei Dossiers seien Details nachgefordert worden. Es sei darum gegangen, die «Art des Missbrauchs» genauer zu bestimmen, um die Höhe der Entschädigung festzulegen.

Die Richtlinien für die Arbeit der Entschädigungskommission unterscheiden zwei Arten von Entschädigungen. An Opfer, deren sexuelle Integrität verletzt wurde, werden maximal 10’000 Franken ausbezahlt. Und 20’000 Franken in «besonders schweren Fällen».

Gleichbehandlung

Gross verteidigt die Kontrolle als Mittel zur Sicherstellung der «Gleichbehandlung». Die von der Cecar eingebrachten Dossiers machten ein Drittel der im Jahr 2017 eingereichten Entschädigungsforderungen aus. Die Mehrheit komme aus kircheninternen Fachkommissionen der Diözesen.

«Wir wollen, dass alle Opfer, ob sie aus Graubünden oder dem Kanton Waadt, über Cecar oder über eine Diözese kommen, gleich behandelt werden. Wenn ein Schadenersatzanspruch von Cecar kommt, beschränken wir uns auf eine Plausibilitätsprüfung».

Prestele spricht von Erpressung

Die Rolle der Entschädigungskommission «besteht nicht darin, die Opfer ein erneutes Mal anzuhören», erklärt Giorgio Prestele, Präsident des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der SBK, gemäss cath.ch. Es gehe darum, die Glaubwürdigkeit des Falls zu überprüfen und zwar, ob tatsächlich ein Missbrauch begangen wurde und dies im kirchlichen Rahmen. Der Zürcher Anwalt bedauert die Haltung der Cecar. Er sieht sie als «Erpressung», die «den Opfern nicht dient».

Sylvie Perrinjaquet nennt klare Forderungen: «Die Entschädigungskommission muss sich darauf beschränken, die Entschädigungsansprüche, die wir ihnen übermitteln, zu erfüllen, und die Plausibilitätskontrolle einstellen». Das Reglement der unabhängigen Kommission sehe vor, dass diese Rolle dem Rat der Cecar zukomme. «Nur die Schweizer Bischofskonferenz kann die Situation ändern», versichert Perrinjaquet. (cath.ch/gs)

 

 

Übungsabbruch | © pixabay moritz320 CC0
14. April 2018 | 17:14
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