Umstrittener Anwärter fürs Pfarramt muss sich der Urnenwahl stellen

Riehen BS, 18.10.18 (kath.ch) Stefan Küng, dessen Anstellung als Pfarrer von Riehen umstritten ist, muss sich definitiv der Wahl an der Urne stellen. Dagegen ist kein Rekurs eingegangen. Dies teilte die Vizepräsidentin der Pfarrei St. Franziskus, Marie-Christine Fankhauser, auf Anfrage mit. Die Wahl findet kommenden Februar statt. Der Priester war 2012 im Thurgau wegen «sexuellen Handlungen mit einem Kind» verurteilt worden.

Der Basler Bischof Felix Gmür hatte im Juli der Wahl durch die örtliche Pfarrwahlkommission zugestimmt. Sowohl der Kommission als auch dem Bischof war die Vorgeschichte des Geistlichen bekannt. Dass ein verurteilter Sexualstraftäter Pfarrer werden sollte, gefiel nicht allen Gläubigen: Der Entscheid über die Anstellung sollte deshalb an der Urne fallen. Dies forderten schliesslich 132 Katholikinnen und Katholiken mit ihrer Unterschrift. Nötig waren 100 Unterschriften.

Kein Rekurs gegen Urnenwahl

Das Präsidium des Pfarreirats verfügte in der Folge, dass die Forderung nach einer Urnenwahl zustande gekommen sei. Mit einem Rekurs gegen diese Verfügung hätte die Wahl an der Urne noch gestoppt werden können. Es sei aber bis zum 16. Oktober kein Rekurs eingegangen, teilte Marie-Christine Fankhauser, Vizepräsidentin der Pfarrei, gegenüber kath.ch mit. «Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Termine wird diese Wahl im Februar 2019 stattfinden.»

Übergriff bei Fussmassage

Der Priester war im Juni 2012 von der Thurgauer Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt worden. Dies wegen «einer sexuellen Handlung mit einem Kind», wie der Thurgauer Staatsanwalt Jonas Bruderer gegenüber dem «St. Galler Tagblatt» (28. Juni 2012) sagte. Offenbar fand der Übergriff bei einem der privaten Treffen mit Fussmassage statt, die der Pfarrer in Aadorf im Thurgau zwischen 1999 und 2010 mit Jugendlichen durchgeführt hatte. (bal)


18. Oktober 2018 | 16:27
Lesezeit: ca. 1 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!