Täter im kirchlichen Umfeld (Symbolbild)
Schweiz

Sexuelle Übergriffe: Schweizer Bischöfe richten Fonds für verjährte Fälle ein

Saint-Maurice VS, 3.12.15 (kath.ch) Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) will Opfern von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld, deren Fall verjährt ist, einen einmaligen Beitrag von bis zu 10’000 Franken auszahlen. Dazu soll ein Fonds eingerichtet werden. Dies geht aus der Mitteilung vom 3. Dezember zur Versammlung der Schweizer Bischöfe vom 30. November bis 2. Dezember in Saint-Maurice hervor.

Über die Zahlung der Genugtuung in Fällen, die nach zivilem wie kirchlichem Recht verjährt sind, könne je nach Bistum sowohl eine kirchliche wie eine nichtkirchliche Kommission entscheiden. Die Kommissionen müssen laut Mitteilung noch konstituiert werden. Mit der Schaffung eines solchen Genugtuungsfonds schliesst die SBK eine Lücke in den «Richtlinien betreffend der Ausrichtung von Genugtuungsbeiträgen an Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld.»

Pauschalbetrag von 10’000 Franken

Bei der Höhe des Betrags gehe man vom Grundprinzip eines fixen Betrags von 10’000 Franken aus, wie Giorgio Prestele, Präsident des bischöflichen Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld», gegenüber kath.ch sagte. Es sei aber möglich, dass der Betrag nicht ausgeschöpft werde. In sehr schweren Einzelfällen sei eine Verdoppelung des Betrags möglich.

Finanziert wird der Fonds von den Bistümern und Ordensgemeinschaften. Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz als Vertreterin der kantonalen Körperschaften sei ebenfalls angefragt worden, der Entscheid steht aber laut Prestele noch aus. Die Körperschaften seien in den meisten Fällen die Anstellungsbehörde gewesen und trügen daher eine Mitverantwortung.

Bischofssynode, Libanonreise und Religionssendungen auf RTS

Die SBK befasste sich an ihrer Versammlung ausserdem mit dem Abschlussbericht der Bischofssynode in Rom. Sie dankt allen Mitwirkenden für ihr Engagement und gibt ihrer Überzeugung Ausdruck, dass Staat und Gesellschaft der Familie als Grundzelle der Gesellschaft besonders Sorge tragen müssten. Die Bischöfe begrüssen daher alle Bemühungen des Gesetzgebers, welche die Ehe als dauerhafte Verbindung von Mann und Frau gewährleisteten.

Des Weiteren liessen sich die Bischöfe über die Reise einer gemeinsamen Delegation der SBK und des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds (SEK) in den Libanon informieren, die von Markus Büchel und SEK-Präsident Gottfried Locher geleitet wurde. Die Bischöfe zeigten sich betroffen von der Tatsache, dass die internationale Hilfe im Libanon die christlichen Flüchtlinge übersehe, weshalb diese auf kirchliche Hilfswerke wie «Kirche in Not» angewiesen seien. Sie Bischöfe appellieren daher an die Pfarreien, solcher Hilfswerke in der Weihnachtszeit besonders mit Spenden zu gedenken.

Die SBK zeigt sich schliesslich beunruhigt über die Tatsache, dass das Westschweizer Fernsehen und Radio RTS religiöse Sendungen streichen will. Dies werde voraussichtlich zu Streichungen bei den kirchlichen Mediendiensten führen. (sys)

Täter im kirchlichen Umfeld (Symbolbild) | © Sylvia Stam
3. Dezember 2015 | 14:02
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