Sandsteinskulptur eines Heiligen wird an Zuger Kirche notgesichert
Das Budget 2025 der Katholischen Kirchgemeinde Zug weist ein Plus von knapp 160’000 Franken aus. Mit diesem Geld wird unter anderem die fragile Sandsteinskulptur des Heiligen Theodul an der Fassade von St. Oswald gesichert.
Das Budget 2025 der Katholischen Kirchgemeinde Zug rechnet mit einem Ertragsüberschuss von knapp 160 000 Franken bei Ausgaben und Erträgen von gut 23 Millionen Franken. Das sind rund 3 Millionen mehr als im Budget 2024, wie die Kirchgemeinde in einer Medienmitteilung schreibt.
Damit sind die Mittel gesichert, um die vielfältigen Aufgaben in der Seelsorge, im Sozialbereich sowie in der Alters-, Quartier- und Jugendarbeit zu gewährleisten. Die positive Ausgangslage ermöglicht es zudem, nebst vielfältigen ordentlichen Unterhalts- und Sanierungsarbeiten in beinahe allen Pfarreien, auch ausserordentliche Investitionen in den Werterhalt der kirchlichen Liegenschaften aus Eigenmitteln zu finanzieren.
Investitionen in den Werterhalt der Kirchen
Rund 1,3 Millionen Franken sind für besondere Projekte zur Werterhaltung kirchlicher Bauten vorgesehen. Geplant sind unter anderem die Erneuerung der Zifferblätter am Kirchturm St. Oswald, Renovierungen an den Kirchen Gut Hirt und Bruder Klaus sowie an der Kapelle St. Niklaus.
Auch die Sandsteinfassaden der Kirchen von St. Michael sollen geprüft und die Machbarkeit einer Grundwasserwärmepumpe für die Kirche Bruder Klaus untersucht werden. Über die notwendigen Kredite für diese Massnahmen wird die Kirchgemeindeversammlung einzeln entscheiden.
Höhere Beiträge an Finanzausgleich
Die Kirchgemeinde unterstützt mittels Finanzausgleich auch die weniger einkommensstarken Zuger Kirchgemeinden. Diese profitieren gegenüber dem Budget 2024 von zusätzlichen Beiträgen in Höhe von etwa 1,2 Millionen Franken. Die Katholische Kirchgemeinde leistet damit einen wichtigen Solidaritätsbeitrag zur Sicherstellung kirchlicher Aufgaben im ganzen Kanton.
Anpassung des Personalreglements an Kanton
Neben dem Budget stehen diverse Kreditabrechnungen auf der Traktandenliste der Kirchgemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024. Zudem beantragt der Kirchenrat die Anpassung des Personalreglements für die eigenen öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeitenden an die Bestimmungen des per 1. Januar 2024 revidierten Personalreglements des Kantons Zug. (woz)
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