Rita Famos, EKS-Präsidentin, an der Pressekonferenz über den Bericht der Untersuchungskommission
Schweiz

Rita Famos bittet Lochers Opfer um Entschuldigung

Rita Famos, Präsidentin der Evangelisch Reformierten Kirche Schweiz (EKS), entschuldigt sich bei der Beschwerdeführerin für das ihr widerfahrene Leid. Eine nationale Studie zum Thema Missbrauch ist für die EKS kein Thema.

Sylvia Stam

«Die EKS entschuldigt sich bei der Beschwerdeführerin für das erfahrene Leid und den langen Weg, sich Gehör zu verschaffen», sagt EKS-Präsidentin Rita Famos, sichtlich betroffen. Es ist der stärkste Moment an dieser Medienkonferenz in Bern, zu der gegen zwanzig Medienschaffende aus allen Landesteilen erschienen waren. Die reformierte Kirche stehe dafür, dass Beschwerden wegen Verletzungen der persönlichen Integrität nicht vertuscht, sondern professionell aufgearbeitet würden, so Famos. 

Zuvor hatte Marie-Claude Ischer, Präsidentin der nichtständigen Untersuchungskommission, festgehalten, dass sowohl der damalige Ratspräsident Gottfried Locher wie auch die EKS selber rechtsverletzendes Verhalten an den Tag gelegt hätten. Im Falle Lochers könne von Missbrauch von seiten des Vorgesetzten gesprochen werden. «Er hat nicht rechtschaffen gehandelt», so Ischer, es habe «Missbräuche aller Art» gegeben. Die Tatsache, dass Locher bei der Aufarbeitung der Vorfälle nicht mitarbeiten wollte, sei «inakzeptabel und unprofessionell», so Ischer.  

Fehlende Prozesse innerhalb der EKS

Bei der Lektüre des Anwaltsberichts werde deutlich, «dass ein Missbrauch der Beschwerdeführerin durch ihren damaligen Vorgesetzten stattgefunden hat, wodurch sie in ihrer sexuellen, psychischen und spirituellen Integrität verletzt wurde, und dass die Institution es versäumt hat, sie gegen diesen Machtmissbrauch zu schützen», heisst es dazu im Bericht der Untersuchungskommission zuhanden der Synode.

Die Versäumnisse seien zum Teil auch auf damals fehlende Prozesse und Verfahren der EKS, der damals noch Kirchenbund hiess, zurückzuführen.

Im Umgang mit der Beschwerde selber stellt die Untersuchungskommission der EKS ein gutes Zeugnis aus. Diese habe umsichtig und unter Berücksichtigung der geltenden Verhaltensregeln gehandelt, so Ischer.

Gottfried Locher reagierte nicht auf Anfragen

Rita Famos zeigte sich erleichtert, dass die Ergebnisse der Untersuchung nun vorlägen. Sie sei «froh» über die sorgfältige Aufarbeitung. «Solche Beschwerden sollen auf allen Ebenen der Kirche behandelt werden, auch wenn es Leitungspersonen betrifft», so die EKS-Präsidentin an der Medienkonferenz.

Gottfried Locher, in einer Aufnahme von 2017
Gottfried Locher, in einer Aufnahme von 2017

Zu reden gab in der anschliessenden Fragerunde einerseits das Verhalten Gottfried Lochers in der Aufarbeitung. Laut Ischer hat die Untersuchungskommission Locher nicht kontaktiert, wohl aber die Anwaltskanzlei. Dieser habe jedoch auf deren Anfragen nicht reagiert. Auf die wiederholte Frage eines Journalisten, ob die Untersuchung also ohne Anhörung der Person, gegen welche die Vorwürfe gerichtet sind, durchgeführt worden sei, entgegnete sie schliesslich, man könne eine Person nicht an den Verhandlungstisch zwingen. Die Kanzlei Rudin-Cantieni habe versucht, Locher zu kontaktieren.

Weitere Frauen nicht Gegenstand der Untersuchung

Ebenfalls zu reden gab die Frage nach den sechs weiteren Frauen, die von Grenzverletzungen durch Gottfried Locher berichtet haben. Diese waren offensichtlich nicht Gegenstand der Untersuchung. Auf der Landingpage, wo sich Betroffene melden konnten, hätten sich tatsächlich sechs Personen gemeldet, so Ischer. Drei davon hätten anonym bleiben wollen, die drei übrigen hätten nicht die EKS betroffen. Synodenpräsidentin Evelyn Borer habe sich persönlich darum gekümmert, dass diese Fälle an die betroffenen Kirchen weitergeleitet würden.

Keine nationale Studie geplant

Auf die lange Dauer der Untersuchung angesprochen, die im Vorfeld von mehreren Landeskirchen kritisiert worden war, entgegnete Ischer, dies sei der Wahrung der Würde der Beschwerdeführerin geschuldet.

Eine nationale Studie zu sexuellem Missbrauch, wie dies die Schweizer Bischöfe und die Evangelische Kirche Deutschland planen, zieht die EKS derzeit nicht in Betracht. Laut Famos handelt es sich in der reformierten Kirche bisher um Einzelfälle. Es gebe keine Hinweise auf systematische Übergriffe. Im Unterschied zu den genannten Insititutionen habe die EKS etwa keine Schulen geführt, nannte sie als Begründung. Falls sich jedoch zeigen würde, dass es systematisch Missbrauch gegeben habe, werde man eine solche nationale Studie in Betracht ziehen, so Famos.

Wie geht es weiter?

Die Untersuchungskommission wie der Rat der EKS begrüssen und unterstützen die 17 Empfehlungen der untersuchenden Kanzlei. Konkret soll ein Kommunikationsverfahren erstellt werden, damit Betroffene rasch Gehör finden.  Regelmässige Weiterbildungen sollen für Mobbing sensibilisieren. Eine klare Gewaltenteilung zwischen der operativen und strategischen Ebene, die Errichtung zweier externer Ombudsstellen, das Verfassen eines Ehrenkodex sowie das Überprüfen der Rahmenbedingungen für künftige Nominationen der Ratsmitglieder sind weitere Empfehlungen der Kommission. 

Die Kommission schlägt der Kirchenleitung ausserdem vor, eine von der ehemaligen Mitarbeiterin gestellte Forderung auf Wiedergutmachung zu prüfen. Die Betroffene fordert von der Kirche 144’000 Franken als Entschädigung. Die Synode, das oberste Organ der EKS, wird am 5./6. September über diese Anträge befinden. Im November soll der Rat dann einen Fahrplan zur Umsetzung vorstellen.

Aus dem Bericht der Kommission

«Gottfried Locher hatte demzufolge die Problematik ohne Weiteres erkannt. Es hätte in der Verantwortung von ihm als Vorgesetztem gestanden, das Geschäftliche vom Privaten zu trennen und die Beziehung zur Beschwerdeführerin auf das erstere zu reduzieren. Stattdessen unternahm Gottfried Locher stets einen neuen Versuch die Beziehung wieder ins Persönliche zu verlegen. Die Beschwerdeführerin war somit im Arbeitsverhältnis den unerwünschten Avancen von Gottfried Locher ausgesetzt, wodurch dieser die Fürsorgepflicht verletzte.»

«In Bezug auf Gottfried Locher hält der Bericht Rudin Cantieni fest, dass ein kooperatives Verhalten von Gottfried Locher für die Wahrung der Reputation der EKS hilfreich und wünschenswert gewesen wäre. Letztlich offenbarte Gottfried Locher durch seine Haltung einen deutlichen Interessenkonflikt, welcher die provisorische Suspendierung und eine klare Kommunikation aus Institutionssicht unabdingbar gemacht hatte.»

«Im Rat entwickelte sich die Ansicht, dass es sich bei der Suspendierung um eine extreme Massnahme handelte. Sie erachteten es als unmöglich, dass Gottfried Locher danach wie-der hätte in sein Amt zurückkehren können. Man wünschte sich eine Kollaboration von Gottfried Locher. In diesem Zusammenhang sprachen sich die Mitglieder des Rates dafür aus, das Gespräch mit Gottfried Locher (ohne Anwälte) zu suchen.»

«Die fehlende Kooperation von Gottfried Locher und sein Angriff gegen den Rat war intern die schwerwiegendste Komplikation bei der Behandlung der Beschwerde. Gottfried Locher setzte auf eine Einschüchterungstaktik. Der Rat fühlte sich trotz allem Gottfried Locher sehr verpflichtet und setzte sich ihm nicht klar entgegen. So glitt der Rat vom ursprünglich durch die Vorarbeiten bestandenen, strukturierten Vorgehensplan aus rechtlichen und kirchenpolitischen Gründen in ein konsensorientiertes Vorgehen. Es fehlten damit klare Entscheide, welche nach aussen hätten kommuniziert werden können.»

«Aufgrund der komplexen Ausgangslage steht jedoch nicht fest, ob eine mediale Eskalation mit einem Alternativverhalten des Rates hätte vermieden werden können. Die Ansagen von Gottfried Locher wiesen diesbezüglich unmissverständlich in Richtung Eskalation.»

«Gottfried Locher hatte Sorgfalts- und Treuepflichten gestützt auf sein Amt und seinen Arbeitsvertrag. Er konnte sich also nicht beliebig verhalten. In dem Gottfried Locher den Rat derart angriff und versucht hat, die Untersuchung zu verhindern, hat er mutmasslich seine Treuepflichten grob verletzt und ein Reputationsrisiko für die EKS geschaffen.»

«Dennoch ist die Untersuchungskommission der Meinung, dass Esther Gaillard den Präsidenten der Synode (als Vertreter der Synode, welche die Wahl- und Aufsichtsbehörde des Rates EKS ist) schneller über die möglichen Risiken, die sich aus der Forderung der Beschwerdeführerin ergaben, hätte informieren sollen, damit diese schwere Verantwortung gemeinsam hätte getragen werden können. Sie hätte die Beschwerdeführerin um Erlaubnis bitten können, die Informationen unter Zusicherung von Vertraulichkeit weiterzugeben.»


Rita Famos, EKS-Präsidentin, an der Pressekonferenz über den Bericht der Untersuchungskommission | © Keystone
4. August 2021 | 17:47
Lesezeit: ca. 5 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!