Arbeitssklaven auf einer indischen Müllhalde
International

Regierung legt Bericht zu Unternehmen und Menschenrechten vor

Berlin, 10.7.19 (kath.ch) Die Bundesregierung hat nach einem Bericht des «Handelsblatts» ihren Streit um die Verantwortung der deutschen Wirtschaft für den Schutz von Menschenrechten vorerst beigelegt.

Seit Mai ist der Zwischenbericht des «Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte» (NAP) überfällig. Er soll laut dem «Handelsblatt» demnächst veröffentlicht werden.

Der NAP legt fest, dass Unternehmen nicht nur im eigenen Betrieb für Menschenrechte verantwortlich sind. Sie müssen auch darauf achten, dass ihre ausländischen Zulieferer Schutzstandards beachten.

Reicht die freiwillige Selbstverpflichtung?

Auf diesen Grundsatz hatte sich die Bundesregierung schon in der vergangenen Legislaturperiode geeinigt. Jetzt geht es um die Frage, ob die bisher vereinbarte freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen ausreicht, um die Menschenrechtsziele zu erreichen – oder ob die Regierung gesetzliche Vorschriften machen muss.

Der Zwischenbericht sieht eine Unternehmenserhebung fest; dazu soll im August ein Fragebogen an etwa 1800 Unternehmen versandt werden. Die im Zuge dieses Monitorings erhobenen Daten sollen als repräsentativ für alle deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten. Im kommenden Jahr will die Bundesregierung dann auf dieser Grundlage über ein mögliches Gesetz entscheiden.

Das Verfahren teilt Unternehmen in drei unterschiedliche Gruppen ein. Neben den «Erfüllern» und «Nicht-Erfüllern» gibt es die Kategorie «Unternehmen mit Umsetzungsplanung». Diese Gruppe umfasst Unternehmen, die noch nicht alle Vorgaben des Aktionsplans umgesetzt, aber zumindest «eine konkrete Planung zur Umsetzung bis Ende 2020» vorgelegt haben.

Profit durch Globalisierung – besondere Verantwortung

«Deutschland und die deutsche Wirtschaft profitieren in besonderem Masse von der Globalisierung», sagte Bundesaussenminister Heiko Maas (SPD) dem «Handelsblatt». «Deswegen haben wir auch eine besondere Verantwortung, die Rechte der Menschen zu schützen, die in unseren weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten arbeiten.»

Das Wirtschaftsministerium will gesetzliche Vorschriften vermeiden. Bei den regierungsinternen Beratungen hatte das Ministerium daher gefordert, die Umfragemethodik zu verändern. Damit konnte sich das Haus von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nun laut «Handelsblatt» weitgehend durchsetzen. Verlierer der Auseinandersetzung sei Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), der schon einen Gesetzentwurf hat erarbeiten lassen, um Unternehmen zu mehr Engagement für Menschenrechte und Umweltschutz zu zwingen.

«Vertagt statt Entscheide gefällt»

Durch die neue Kategorie werde das Verfahren «verwässert», klagen die Menschenrechtsorganisationen Germanwatch und Brot für die Welt. Zudem verschleppe die Bundesregierung die Umsetzung ihres Aktionsplans, weil das Monitoring mehr als drei Monate verspätet beginne und einige Streitfragen nicht entschieden, sondern einfach vertagt worden seien. (kna)

Arbeitssklaven auf einer indischen Müllhalde | © 2015 ZDF / International Justice Mission
10. Juli 2019 | 13:01
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