Ein Priester und sein langer Schatten.
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Philipp Spörry: «Kleriker können aufgrund blosser Behauptung als Missbrauchstäter disqualifiziert werden»

Der ehemalige Staatskanzler des Kantons Wallis findet es äusserst problematisch, wie aktuell mit Klerikern bei einem Missbrauchsverdacht umgegangen wird. Ein extremes Beispiel sei hier das Kloster Saint-Maurice.

Philipp Spörry, Jurist und ehemaliger Walliser Staatskanzler
Philipp Spörry, Jurist und ehemaliger Walliser Staatskanzler

«Mit der Veröffentlichung des Berichts über den Missbrauch in der katholischen Kirche begann ein absoluter Trendwechsel von einer Zeit der Vertuschung und des Verschweigens in eine Phase des Verdachts gegenüber Klerikern. Die Meldungen von Missbräuchen überhäuften sich und die kirchlichen Institutionen reagierten mit einem Rückzug der Angeschuldigten aus ihren kirchlichen Funktionen. Die vorläufige Suspendierung erfolgte durch den Vorgesetzten, wenn die Gefahr einer Wiederholungstat oder eines medialen Skandals vorlag. Die Prüfung der Gefahr einer Wiederholungstat setzt voraus, dass der Vorgesetzte bereits eine summarische Prüfung des Verdachts vorgenommen hat und er die Verdachtsmeldung gegen den Kleriker als möglich beziehungsweise wahrscheinlich eingestuft hat.

«Eine Suspendierung eines Klerikers wegen der Gefahr eines medialen Skandals, ist problematisch.»

Wenn die Suspendierung des Klerikers trotz negativer Beurteilung des Tatverdachts vorgenommen wird, weil die Gefahr eines medialen Skandals vorliegt, erscheint mir dies äusserst problematisch. Einen extremen Fall in der Schweiz betraf das über 1500-jährige Kloster von St. Maurice, welches plötzlich ohne Führungskräfte dastand, weil die Verantwortlichen des Klosters des sexuellen Missbrauchs verdächtigt und in ihrer Funktion in den Ausstand traten. Die Klosterführung hatte in dieser Situation den Vatikan gebeten, die Klosterführung zu übernehmen.

Jean Scarcella, nun nicht mehr Abt von Saint-Maurice
Jean Scarcella, nun nicht mehr Abt von Saint-Maurice

Bischofskonferenz reagiert

Generell kann man für die Schweiz festhalten, dass es seit der Veröffentlichung des Berichts über die Missbrauchsfälle zu Massenaustritten aus der katholischen Glaubensgemeinschaft gekommen ist und die Institution der katholischen Kirche einen Vertrauensschaden erlitten hat. Die Schweizerische Bischofskonferenz stand plötzlich im Mittelpunkt des medialen Interesses und beschloss einerseits Transparenz und Aufarbeitung der Missbrauchsfälle und anderseits die Entschädigung aller Personen vorzunehmen, welche Opfer dieser Missbräuche geworden waren.

Diese Strategie sollte der Öffentlichkeit zeigen, dass die Bischofskonferenz die Opfer von sexuellen Missbräuchen anhören und ihnen eine gerechte Behandlung zusichern will. Das Vertrauen der Medien in die Bischofskonferenz und in ihre Mitglieder konnte jedoch nicht vollständig wiederhergestellt werden. Die sozialen Medien wurden zum Tummelfeld von Anschuldigungen und Verdächtigungen gegen eine Vielzahl von Klerikern.

Kleriker unter Shitstorm

Heute kann man feststellen, dass in der aktuellen Situation ein medialer Verdacht von sexuellem Missbrauch durch Kleriker besteht und es – basierend auf dieser Ausgangslage – Personen gibt, die diese Entwicklung für ihre Interessen ausnützen. Kleriker können aufgrund blosser Behauptung als Missbrauchstäter disqualifiziert werden. Der Kleriker wird zur Zielperson eines Shitstorms, das heisst innert kürzester Zeit werden viele negative Kommentare durch Sozialmedien verbreitet, welche für den betroffenen Geistlichen weitreichende existenzielle Konsequenzen haben.

Die resultierende Dauerbelastung stellt ein erhebliches Reputationsrisiko für den Kleriker dar. Aufgrund der Allgegenwärtigkeit und Intensität, welche eben einen Shitstorm kennzeichnen, können sich die betroffenen Kleriker der Agitation nicht erwehren und der Angeschuldigte wird öffentlich – ohne nähere Untersuchung und Beweisführung – zum Täter abgestempelt.

Mit Hilfe der Sozialmedien wird für die Öffentlichkeit aus einer Behauptung eine erwiesene Tatsache und die Empörung über diesen Kleriker verbreitet sich lawinenartig. Inzwischen kann man feststellen, dass es genügt einen Shitstorm gegen eine Person auszulösen und seine Karriere in der Institution nimmt ein jähes Ende.

Freistellung als eine Art Vorverurteilung

Falls die Person in ihren Aufgaben und Ämtern freigestellt wird, wird dies in der Öffentlichkeit häufig als Verurteilung durch die Kirche wahrgenommen. Aktuell gibt es eine Reihe von Beispielen, welche sich noch in hängigen Rechtsverfahren befinden, und deswegen nicht kommentiert werden können. Es gibt jedoch historische Beispiele gezielter Aktionen gegen Kleriker, deren rufschädigende Inhalte eine Schutzreaktion bei kirchlichen Institutionen ausgelöst haben und diese sofort in Bewegungslosigkeit erstarren liessen.

Wo bleibt bei einer solchen Ausgangslage noch die Frage nach Wahrheit und Gerechtigkeit? Wer sorgt dafür, dass die Angeschuldigten ihre Rechte wahrnehmen können? Die Medien und die Sozialmedien sind sicher meinungsbildende Instrumente, aber sie müssen keine Rechenschaft über ihre Berichte ablegen und ihre Behauptungen werden keiner Beweisprüfung unterstellt.

Strafgericht muss entscheiden

Massgebend bleibt jedoch in einer rechtsstaatlichen Ordnung nicht die Verurteilung einer Person durch die sozialen Medien, sondern die Beurteilung durch ein legitimes Strafgericht, welches sich auf Beweise stützt und dem Angeklagten das Recht auf Verteidigung einräumt.

Es muss in Erinnerung gerufen werden, dass für die Strafverfolgung in einem modernen Rechtsstaat die Unschuldsvermutung gilt.

Unschuldsvermutung gilt

Die grund- und menschenrechtlich garantierte Unschuldsvermutung besagt, dass jede Person bis zum Beweis der Schuld und der rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Damit soll der Beschuldigte vor jeglicher Vorverurteilung geschützt werden. Im Zentrum stehen: der Beweis der Tat und die Schuld des Täters, wobei die Beweislast beim Ankläger liegt, welcher dem Angeschuldigten eine Straftat vorwirft.

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Bei Offizialdelikten wie Sexualstraftaten übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlung und trägt die Beweislast. Der Angeschuldigte soll dank des Prinzips der Unschuldsvermutung gegen unzulässige, willkürliche oder erfundene Anschuldigungen geschützt werden. Dieses Prinzip ist ebenfalls im neuen kirchlichen Strafrecht verankert, welches am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist.»

Das schreibt der Jurist und ehemaliger Staatskanzler des Kantons Wallis, Philipp Spörry, in einem Beitrag, den er dem Bischofsrat des Bistums Sitten zugesandt und mit diesem an zwei Sitzungen diskutiert hat. Laut Information von Bistumssprecher Paul Martone hatte Spörry in der Missbrauchsaufarbeitung der katholischen Kirche im Bistum Sitten keine spezielle Funktion. Kath.ch publiziert einen Ausschnitt des Beitrags. Die Publikation geschieht auch auf Wunsch von Paul Martone und Bischof Jean-Marie Lovey. (rp)

Hier der Link zum vollständigen Beitrag von Philipp Spörry.


Ein Priester und sein langer Schatten. | © KNA
21. November 2024 | 12:00
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