Palliativstation in einem Krankenhaus.
Vatikan

Papst untersagt belgischem Orden Sterbehilfe

Rom, 11.8.17 (kath.ch) Papst Franziskus hat den belgischen Zweig des Ordens «Brüder der Nächstenliebe aus Gent» (F.C.) aufgefordert, in seinen psychiatrischen Kliniken Angebote von Sterbehilfe zu unterlassen. Bis Ende August müssen die Brüder des Ordens ihrer römischen Ordenszentrale schriftlich versichern, dass sie das katholische Lehramt voll unterstützen, wonach menschliches Leben «immer respektiert und absolut geschützt werden muss, vom Moment der Empfängnis bis zum natürlichen Ende». Papst Franziskus persönlich habe dieses Schreiben angeordnet, meldete Radio Vatikan am Donnerstagabend.

Man habe die Anforderung aus Rom erhalten, aber noch nicht geantwortet, so Mattias De Vrendt, der Sprecher des belgischen Ordenszweiges. Er bestätigte, dass die Hospitäler seines Ordens Anforderungen von kranken Patienten zur Euthanasie erhalten hätten. Er konnte jedoch nicht sagen, ob irgendwelche Prozeduren durchgeführt worden seien, betonte er laut Radio Vatikan.

Kirchenrechtliche Sanktionen angekündigt

Der belgische Zweig des weltweit 603 Mitglieder zählenden Ordens, hatte im Mai angekündigt, er würde den Ärzten seiner 15 Einrichtungen Sterbehilfe an psychiatrischen Patienten erlauben. Das gelte jedoch nur für Fälle, in denen es «keine vernünftige alternative Behandlung» gebe, so die damalige Ordenserklärung. Tötung auf Verlangen oder «aktive Sterbehilfe» ist in Deutschland verboten, in den Niederlanden (»Euthanasie»), Belgien und Luxemburg dagegen unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Das mit einer Frist von Ende August versehene Schreiben aus Rom kündigt für Brüder, die ihre Unterschrift verweigern, kirchenrechtliche Sanktionen an. Für den Orden selbst könnte es den Ausschluss aus der Kirche nach sich ziehen, wenn er seine Politik nicht ändere.

Leben ist absolut

Der in Rom ansässige Generalsuperior des Ordens, René Stockman, hatte zuvor in einer Antwort auf die Ankündigung seiner belgischen Mitbrüder erklärt: «Zentraler Punkt und Grundlage der christlichen Ethik ist, dass das Leben absolut ist und nicht angetastet werden darf. Leben ist ein Geschenk Gottes und beinhaltet eine Verpflichtung. Und da das Leben absolut ist, ist es schützenswert.» (cic)

Palliativstation in einem Krankenhaus. | © KNA
11. August 2017 | 14:21
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