Papst Franziskus 2017 an einem Gottesdienst in der Basilika San Bartolomeo.
Vatikan

Papst Franziskus baut nach Skandal sein Bistum um

Papst Franziskus stärkt die Rolle des Papstes als Bischof von Rom. Künftig muss der Papst in alle wichtigen pastoralen, administrativen und wirtschaftlichen Entscheidungen eingebunden werden.

Papst Franziskus hat vor dem Hintergrund von Skandalen sein Bistum Rom umstrukturiert. Am Freitag verbreitete der Vatikan ein entsprechendes Dekret des Pontifex. Mit dem Erlass «In ecclesiarum communione» stärkt Franziskus die Rolle des Papstes als Bischof von Rom.

Verlust von Glaubwürdigkeit

Als einen Grund für den Umbau führt der Papst die Unglaubwürdigkeit der Kirche als Folge von Skandalen an. Wörtlich schreibt er: «Die Kirche verliert ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie von dem erfüllt wird, was nicht wesentlich ist für ihren Auftrag. Noch schlimmer ist es, wenn ihre Mitglieder – manchmal sogar jene die mit der Autorität eines Amtes ausgestattet sind – durch ihr Verhalten, das im Widerspruch zum Evangelium steht, zum Anlass für einen Skandal werden.»

Vertreter darf keine wichtigen Entscheidungen alleine treffen

Nach dem Umbau muss künftig der Papst in alle wichtigen pastoralen, administrativen und wirtschaftlichen Entscheidungen eingebunden werden. Sein Vertreter, der sogenannte Kardinalvikar für Rom, darf keine wichtigen oder über die normale Verwaltung hinausgehenden Initiativen ergreifen, ohne ihm vorher Bericht zu erstatten.

Leitlinien zur Pastoral sowie der Haushaltsplan der Diözese unterliegen ebenfalls der Genehmigung durch den Papst. Dieser muss auch bei der Auswahl neuer Pfarrer und Weihekandidaten zustimmen. Deren Auswahl unterliegt neuen Regeln, etwa in Hinblick auf spirituelle, psychologische, intellektuelle und pastorale Eigenschaften.

Neues Aufsichtsorgan für Finanzen

Zugleich richtete der Papst ein Aufsichtsorgan für Finanzen ein, das dem Papst einmal im Jahr Bericht erstatten muss. Ebenso schuf er ein Amt für den «Schutz von Minderjährigen und gefährdeten Personen».

Wie schon zuvor im Vatikan begrenzt der Papst nun die Amtsdauer der Führungskräfte auf fünf Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung. Das gilt jedoch nicht für den Kardinalvikar, seinen Stellvertreter und die Weihbischöfe. Über sie entscheidet wie bisher der Papst.

Caritas und Stiftungen überprüfen

Die bislang vakante Stelle des Stellvertreters des Kardinalvikars besetzte Franziskus neu: Weihbischof Baldassare Reina ist nun zuständig für die interne Verwaltung und das Personal. Ausserdem soll er die neuen Statuten und Richtlinien der an das Bistum angeschlossenen Einrichtungen überprüfen und dem Bischof von Rom vorlegen. Dazu zählen etwa Caritas, Stiftungen und Bruderschaften.

Den sieben Weihbischöfen wies Franziskus Regionen und Aufgabenbereiche zu. Daniele Libanori bestätigte er als zuständigen Bischof für das römische Stadtzentrum, in dem sich die wichtigsten Einrichtungen des Bistums befinden.

Spannungen wegen Rupnik-Skandal

In den vergangene Wochen hatte es in der Leitung des Bistums Rom erhebliche Spannungen gegeben. Ein Auslöser war der Skandal um den Jesuitenpater und Mosaik-Künstler Marko Rupnik, dessen Werkstatt, das «Centro Aletti», seit einigen Jahren eine Einrichtung einer «Vereinigung» im Bistum Rom ist. Zuvor unterstand es dem Jesuitenorden.

Rupnik wird in Medienberichten vorgeworfen, mehrere Ordensfrauen sexuell ausgenutzt zu haben. In der Aufklärung der Vorwürfe spielte Weihbischof Libanori eine zentrale Rolle. Unbestätigten Berichten zufolge soll er – anders als Kardinalvikar De Donatis – für eine konsequente Aufklärung des Falls und eine Bestrafung Rupniks eingetreten sein.

Papst immer auch Bischof von Rom

Der Papst ist seit Beginn der Kirchengeschichte zugleich Bischof von Rom. In der Neuzeit liess er sich bei der Leitung seines Bistums weitgehend von einem sogenannten Kardinalvikar vertreten, derzeit ist dies Kardinal Angelo De Donatis. Der Sitz des römischen Vikariats ist der Lateran. Die neue «Apostolische Konstitution» datiert vom 6. Januar und ist laut Unterschrift an seinem Bischofssitz, dem Lateran, erlassen worden. (cic)


Papst Franziskus 2017 an einem Gottesdienst in der Basilika San Bartolomeo. | © KNA
9. Januar 2023 | 12:30
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