Bruder Klausen-Lied im Kirchgesangsbuch
Schweiz

Neues Lied für Bruder Klaus gesucht

Freiburg/Sachseln OW, 2.4.17 (kath.ch) Einen Hymnus für Bruder Klaus komponieren, der in Pfarreien gesungen werden kann. Das ist das Ziel eines Wettbewerbs. Den Komponisten stehen fünf Texte zur Verfügung, die von zeitgenössischen Autoren stammen.

Wer kennt es nicht, das berühmte Lied «Mein Herr und mein Gott», dessen Text Niklaus von Flüe zugeschrieben wird, und das Eingang ins Kirchengesangsbuch (KG 546) gefunden hat? Daneben kennt das KG nur ein weiteres Lied über den heiligen Eremiten, dessen Text von Silja Walter stammt (KG 791). Gesucht werden nun Alternativen zu diesen beiden Liedern.

«An Bruder-Klausen-Wallfahrtsorten, also in Sachseln, aber auch in Kirchen, die Bruder Klaus geweiht sind, besteht das Bedürfnis, mehr Bruder-Klausen-Lieder zur Verfügung zu haben», erklärt Peter Spichtig, Leiter des Liturgischen Instituts (LI), gegenüber kath.ch. Das LI hat den Kompositionswettbewerb am 28. März zusammen mit dem Trägerverein «600 Jahre Niklaus von Flüe» und der «Bruder Klausen-Stiftung» lanciert.

Spichtig ortet ausserdem einen Bedarf beim Stundengebet: «Ordensleute und Kleriker, die zum Stundengebet verpflichtet sind und die dieses gemeinsam verrichten, sind im Gebetsformular zu Bruder Klaus mit drei Hymnentexten konfrontiert, die unserem Sprachgefühl nicht mehr entsprechen».

Moderne Sprache

Aus diesem Grund haben die Initianten Texter angefragt, die eine moderne Sprache für das Thema «Bruder Klaus» finden. Fünf solcher Texte stehen in anonymisierter Form zur Verfügung und können von den Wettbewerbsteilnehmern beim LI bezogen werden. Von wem die Texte stammen, wird derzeit noch nicht bekannt gegeben.

Die zu komponierende Melodie wird anhand von drei Kriterien bewertet: Sie soll «gemeindetauglich» sein, was bedeutet, dass ein bestimmter Tonumfang eingehalten werden muss und Rhythmik und Melodieführung angemessen sein müssen. Das Verhältnis von Wort und Ton muss stimmig sein. So würde etwa der Vorschlag, aus einem bescheidenen Text eine komplexe Chorfuge zu machen, wenig Chancen haben, erklärt Spichtig. Ein letztes Kriterium ist die Harmonisierung, also die Art der Begleitung.

Bisher 30 Interessenten

Für das Gewinnerlied bekommt der Komponist 800 Franken, weitere zur Publikation ausgewählte Beiträge werden mit 400 Franken honoriert. Im Rahmen eines Gottesdienstes soll das Gewinnerlied im September erstmals gemeinsam gesungen werden. Der genaue Zeitpunkt ist derzeit noch offen. Vom 23.-25. September finden die Gedenktage zu Niklaus von Flüe im Rahmen des Jubiläumsjahres statt.

Seit der Lancierung am 28. März seien bereits 30 Anfragen für die Texte eingegangen, verrät Spichtig gegenüber kath.ch. Beurteilt werden die Einsendungen von einer fünfköpfigen Jury, zu der neben Spichtig unter anderem auch der Benediktiner, Organist und Komponist Theo Flury, Kirchenmusiker Martin Hoby, Kirchemusikerin Cornelia Nepple Kost sowie der Theologe und langjährige Redaktor der Schweizerischen Kirchenzeitung Urban Fink gehören. Moderiert wird die Jury von Sandra Rupp-Fischer, die einem breiteren Publikum als Projektleiterin des Kirchenmusikfestes Cantars 2015 bekannt ist. (sys)

Hinweis: Die Beiträge sind bis am 30. April beim Liturgischen Institut einzureichen. Dort können auch die Texte bezogen werden. (info@liturgie.ch)

 

 

Bruder Klausen-Lied im Kirchgesangsbuch | © Sylvia Stam
2. April 2017 | 09:41
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