Unheimliche Schattengestalt mit Kruzifix in einer Kirche.
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Missbrauchsopfer: Bistum Trier weist Vorwürfe einer Verschwiegenheitsklausel ab

Bei Gesprächen über mutmassliche Fälle von Missbrauch wird im Bistum Trier ein Protokoll erstellt. Nach Kritik von Missbrauchsopfern hat die Diözese einen Abschnitt in dem Formular geändert. Explizit heisst es darin, es gebe für Betroffene «kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse».

Das Bistum Trier wendet sich gegen den Eindruck, von Betroffenen sexuellen Missbrauchs eine Verschwiegenheitsklausel einfordern zu wollen. Das Bistum teilte am Mittwoch mit, dass jetzt das Formular geändert wurde, das bei der Information über einen mutmasslichen Fall von Missbrauch erstellt wird.

Über solche Gespräche werden Protokolle erstellt, die alle Beteiligten prüfen und unterschreiben sollen. Ein Textabschnitt dieses Formulars habe «als Aufforderung oder gar Verpflichtung zum Schweigen missverstanden» werden können. Bischof Stephan Ackermann und die Verantwortlichen bedauerten das.

Schutz der Persönlichkeitsrechte

Der Sinn des Abschnitts seien vielmehr der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und erwähnten Personen sowie die Verfahrenssicherheit gewesen. «Nicht gemeint war damit, dass die betroffene Person über ihre Erfahrungen und das, was ihm oder ihr widerfahren ist, nicht sprechen darf», so das Bistum.

Neue Fassung

Das ist in der neuen Fassung ausdrücklich beschrieben: «Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten darf dieses Protokoll weder ganz noch in Auszügen medial veröffentlicht oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die betroffene Person ergibt sich daraus kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse.» Anlass für die Änderung sind öffentliche Vorwürfe von Betroffenen. (kna)


Unheimliche Schattengestalt mit Kruzifix in einer Kirche. | © KNA
1. Juni 2023 | 09:00
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