Latein allein ist nicht das Problem
Die illegalen Bischofsweihen und die Exkommunikation der Piusbrüder sorgen für Aufruhr weltweit. Theologin Ann-Katrin Gässlein postuliert in einem Gastkommentar, dass nicht der alte Ritus und die lateinische Sprache der eigentliche Stein des Anstosses sind. Der Streit berühre das Verständnis kirchlicher Autorität.
Ann-Katrin Gässlein*
Letzte Woche wurden aus Écône wie aus der Zeit gefallene Bilder transportiert. Vor den Walliser Bergen erhob sich ein riesiges weisses Festzelt mit Männern in üppigen Soutanen, Frauen mit Schleier und Ministranten in Spitzenrochetten. In einer fünfstündigen Zeremonie erklangen lateinische Gebete und Gesänge über dem Gelände. Tausende Gläubige verfolgten die Liturgie, viele knieten auf dem Boden. Für die Bischofsweihe von vier Männern der Priesterbruderschaft St. Pius X. (Piusbruderschaft) waren über 16’000 Menschen aus aller Welt angereist.
Aufmerksamkeit erzeugt
Das Sicht- und Hörbare einer Liturgie, die vielen Menschen heute fremd geworden ist, erzeugt Aufmerksamkeit, nicht nur unter Katholikinnen und Katholiken. In vielen Kommentaren war erstaunlich schnell von der «Lateinmesse» die Rede, andere verwiesen auf die Verbindungen einzelner Vertreter der Piusbruderschaft in rechtskonservative oder rechtsextreme Milieus. Beides gehört zur Geschichte dieser Gemeinschaft, deren Protagonisten mehr als einmal mit antisemitischen Positionen aufgefallen sind.
Aber weder die ältere Form des römischen Ritus und schon gar nicht die lateinische Sprache sind für sich genommen Ausdruck kirchlicher Abspaltung oder politischer Radikalität. Innerhalb der katholischen Kirche kann der Gottesdienst nach dem Messbuch von 1962 nach strengen Auflagen als Form des «ausserordentlichen Ritus» gefeiert werden – allerdings wirklich nur als Ausnahme, wie Papst Franziskus 2021 im Motu proprio «Traditiones custodes» herausgestrichen hat.
Man muss den Papst anerkennen
Die Ausnahme gilt nur in Gemeinschaften, die den Papst anerkennen, die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils mittragen und von Seiten des Bischofs eine entsprechende Beauftragung haben. Dazu gehören in der Schweiz zum Beispiel die Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP) mit offiziell eingerichteten Seelsorgestellen, Personalpfarreien oder einfach bischöflich errichteten Gottesdienstorten, unter anderem in Zürich, Freiburg i.Ü., St. Pelagiberg oder Thalwil. In normalen Pfarrkirchen geht das nicht, und neue Gruppenbildungen werden ebenfalls nicht gestattet. Trotzdem: Wer einen Gottesdienst nach dem Messbuch von 1962 (mit-)feiert, besucht deshalb nicht automatisch eine kirchliche Parallelwelt oder geht das Risiko der Exkommunikation ein.
Natürlich unterscheidet sich diese Liturgie deutlich von der heutigen Messfeier, welche die kirchliche Einheit ausdrückt. Im Messbuch von 1962 zelebriert der Priester in der Regel gemeinsam mit der Gemeinde nach Osten gewandt, viele Gebete spricht er leise, eine Predigt ist nicht zwingend vorgesehen, und die Leseordnung folgt einer anderen Logik.
Nach wie vor offizielle Liturgiesprache
Lateinische Gebete und Gesänge sind aber auch in Feiern nach dem heutigen Missale Romanum nicht nur möglich, sondern auch vorgesehen – denn es ist nach wie vor offizielle Liturgiesprache. Die Konstitution «Sacrosanctum Concilium» hatte Mitte der 1960er-Jahre festgehalten, das Lateinische in den Riten zu verwenden, sofern kein Sonderrecht anderes vorsieht. Aus der heutigen Perspektive mit der Erfahrung, dass sich die Volkssprache innerhalb weniger Jahre sogar beim Kanon (Hochgebet) durchgesetzt hatte, wird dieser Punkt oft übersehen.
Dabei werden Gloria, Credo, Sanctus, Benedictus und Agnus Dei Sonntag für Sonntag vielerorts auf Latein gesungen, Akklamationen der Gemeinde, vor allem bei internationalen Messfeiern, werden auf Latein gesprochen, und dem Gregorianischen Choral kommt im Rahmen der Kirchenmusik gemäss lehramtlichen Überlegungen eine besondere Stellung zu.
Gegen ausdrücklichen Willen Roms
Auch sprechen ekklesiologische und liturgietheologische Überlegungen dafür, das Lateinische dort, wo es passt, zu bewahren und zu pflegen: als Ausdruck kirchlicher Einheit und Ausdruck einer Sakralität, die eine ganzheitlich-existentielle religiöse Erfahrung («Mysterium») zulässt, ohne alles sprachlich-intellektuell bis ins Letzte verstehen zu müssen.
Bei den Bischofsweihen in Écône ging es im Kern nicht um die Form der Liturgie, sondern darum, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. erneut Bischöfe gegen den ausdrücklichen Willen Roms geweiht hat. Papst Leo, der im Vorfeld eindringlich mit pastoralen Überlegungen gewarnt hatte, stellte die Exkommunikation der Beteiligten fest: eine fast taggenaue Wiederholung des Jahres 1988, als Erzbischof Marcel Lefebvre mit unerlaubten Bischofsweihen eine Krise auslöste, deren Folgen die Kirche bis heute beschäftigen.
Der Streit berührt das Verständnis kirchlicher Autorität und betrifft die Frage, welche Verbindlichkeit die die Lehren bzw. Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (Religionsfreiheit, Ökumene oder dem Verhältnis zum Judentum) besitzen sollen und müssen.
*Ann-Katrin Gässlein arbeitet als Theologin in der Citypastoral bei der Katholischen Kirche im Lebensraum St. Gallen
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