Kloster Fahr: Das Riegelhaus bleibt unter Denkmalschutz
Das Riegelhaus auf dem Areal des Klosters Fahr wurde 2024 unter kantonalen Denkmalschutz gestellt. Nun hat das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau eine Beschwerde dagegen abgewiesen. Die Benediktinerinnengemeinschaft will das Gebäude abreissen und für eine neue Nutzung einen Neubau erstellen.
Barbara Ludwig/Wolfgang Holz
Bereits im Januar 2023 hatte das Kloster bei der Kantonalen Kommission für Denkmalpflege und Archäologie (KKDA) des Kantons Aargau einen Antrag gestellt, um das Riegelhaus abreissen und durch einen Neubau ersetzen zu dürfen. Die Behörde liess einen Fachbericht der kantonalen Denkmalpflege erstellen und schaute sich das Gebäude vor Ort an. Daraufhin entschied sie, das Riegelhaus unter kantonalen Denkmalschutz zu stellen.
Warum überhaupt ist ein Abriss nötig?
Doch warum will das Kloster Fahr das Riegelhaus überhaupt abreissen und einen Neubau erstellen? Nach Ansicht des Klosters Fahr steht besagtes Riegelhaus an einer Scharnierfunktion zwischen dem öffentlichen Bereich der Klosteranlage mit landwirtschaftlichen Gebäuden und Gasthaus und der eigentlichen Klosteranlage.
«Das neue Gebäude soll eine eindeutige Empfangssituation für Besucher des Klosters und der Klosteranlage schaffen.»
«Das neue Gebäude soll eine eindeutige Empfangssituation für Besucher des Klosters und der Klosteranlage schaffen», sagt Verena Gysin vom Kloster Fahr gegenüber kath.ch. Die Ausgestaltung des Empfangs soll den Qualitäten der Klosteranlage gerecht werden und eine Adresswirkung als Eingang zum Kloster haben.
«Barrierefreie öffentliche Nutzungen»
«Es sollen klosterrelevante und arealbezogene, barrierefreie öffentliche Nutzungen untergebracht werden, so zum Beispiel der Hof- und Klosterladen. Dies ist im bestehenden Gebäude auch mit grossen Eingriffen nicht zufriedenstellend umsetzbar», so Verena Gysin.
Momentan diene das Gebäude als Abstellraum, provisorische «Büros» der Fahr Erlebnis AG sowie der Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie.
Im April 2024 reichte das Kloster deshalb beim Aargauer Regierungsrat Beschwerde ein und forderte den Kanton auf, auf die Unterschutzstellung zu verzichten. Der Regierungsrat überwies die Beschwerde ans Verwaltungsgericht.
Gebäude schutzwürdig und von kantonaler Bedeutung
Im März hat das Verwaltungsgericht die Verhandlung mit Augenschein vor Ort durchgeführt und Vertreter des Beschwerdeführers sowie den Leiter der kantonalen Denkmalpflege angehört – und die Beschwerde daraufhin abgewiesen. Das Gebäude sei schutzwürdig und von kantonaler Bedeutung. Das sich daraus ergebende Schutzinteresse werde durch entgegenstehende Interessen nicht aufgewogen.
Das Riegelhaus wurde 1945 bis 1946 an der Stelle der alten Propstei errichtet und diente früher als Bäuerinnenschule und Knechtehaus, wie die «Limmattaler Zeitung» schreibt. Für die Aussenmauern wurde das Kalkbruchsteinmaterial des Vorgängerbaus verwendet. Sowohl die Ecken der Mauern als auch einzelne vortretende Steine beliessen die Arbeiter unverputzt.
Das Kloster Fahr ist eine aargauische Enklave im Kanton Zürich und gehört zu Würenlos. Wobei das Benediktinerinnenkloster Fahr seit seiner Gründung 1130 mit dem Kloster Einsiedeln ein Doppelkloster bildet. Es ist mittlerweile weltweit der einzige Doppelkonvent. Der Abt von Einsiedeln ist seit jeher auch Abt des Klosters Fahr. Die Vorsteherin der Schwesterngemeinschaft ist eine vom Abt eingesetzte Priorin. Seit 2003 ist dies Priorin Irene Gassmann.
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