«Kirchliche Gleichstellungsinitiative» – eine Basler Knacknuss

Zwei Initiativen der Katholiken beider Basel werden vermutlich umgesetzt werden müssen

Basel/Liestal BL, 3.8.12 (Kipa) Eine harte Knacknuss: Basels Katholiken sollen darüber abstimmen, ob sie ihre staatskirchenrechtlichen Behörden verpflichten wollen, sich für die «Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt» einzusetzen. Entsprechende Initiativen sollen in Basel-Land und Basel-Stadt bis Mitte nächstes Jahr zur Abstimmung gelangen. Was kann ein solcher Vorstoss von Laien in der Kirche bewirken? Die Presseagentur Kipa hat mit Markus Thürig, Generalvikar des Bistums Basel, darüber gesprochen.

In beiden Basel anerkennt der Kanton die «öffentlich-rechtlichen Körperschaften» der Katholiken an und gibt ihnen Verfassungsrechte, darunter jenes, eine Initiative zu lancieren. Das Initiativkomitee der «kirchlichen Gleichstellungsinitiative», wie sie verkürzt genannt wird, hat davon Gebrauch gemacht und damit einen sensiblen Bereich in der katholischen Kirche Schweiz getroffen.

Denn hierzulande gibt es zwei Systeme: Sechs kirchrechtlich organisierte Diözesen mit jeweils einem Bischof an der Spitze sowie in den meisten Kantonen «öffentlich-rechtliche Körperschaften». Letztere sind nach staatlichem Recht demokratisch organisiert und verfügen über eine entsprechende «Kirchenverfassung». Das «Parlament», in einigen Kantonen «Synode», «katholisches Kollegium» oder auch «Versammlung der Katholischen Kirchlichen Körperschaft» genannt, stellt die Legislative dar. Die Exekutive wird durch die «Regierung» wahrgenommen, wie das Organ in Analogie zum Staat heissen würde. In Basel-Land wird es «Landeskirchenrat» genannt.

Der Begriff «Landeskirche» ist in der Schweiz jedoch verpönt, weil er die Zuständigkeiten der «öffentlich-rechtlichen Körperschaften» schlecht beschreibt und der römisch-katholischen Lehre über die Kirche nicht entspricht. Die Rechtsprechung im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften erfolgt nicht durch kirchliche, sondern durch staatliche Gerichte.

Ohne Anspruch auf kirchenrechtliche Umsetzung

Sensibel ist nun die vorliegende Basler «kirchliche Gleichstellungsinitiative», weil sie in ihrer rechtlichen Auswirkung nur die «öffentlich-rechtlichen Körperschaften» der beiden Basel und deren Behörden betrifft. Letztere sollen sich dafür einsetzen, dass die Zulassungsbedingungen zum Priesteramt erweitert werden. Es ist irreführend zu meinen, über diese Initiative wolle man direkt die Abschaffung des Zölibats oder die Zulassung der Frauen zum Priesteramt in der römisch-katholischen Kirche erwirken. Dessen sei sich das Initiativkomitee durchaus bewusst, gibt Generalvikar Markus Thürig zu bedenken.

Darum will die Initiative gemäss ihrer Ausformulierung die «Behörden der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt und der Römisch-Katholischen Landeskirche Basel-Landschaft (d.h. Synoden und Kirchenräte)» lediglich dazu verpflichten, «darauf hinzuwirken», dass die römisch-katholische Kirche die gleichberechtigte Zulassung unabhängig von Zivilstand und Geschlecht zum Priesteramt ermöglicht.

Auftrag nicht ausformuliert

Der konkrete Auftrag muss bei Annahme der Initiative durch das katholische Stimmvolk beider Basel erst noch ausformuliert werden. Das ist die Aufgabe der ausführenden Organe, der «Regierungen» (Kirchenräte) der beiden involvierten kirchlichen Körperschaften.

Der Text, welcher in die Verfassung der beiden Körperschaften Eingang finden könnte, könnte zum Beispiel die beiden «Regierungen» beauftragen, jährlich beim Bistum, beim Apostolischen Nuntius in der Schweiz oder einer entsprechenden Amtsstelle im Vatikan zu intervenieren und die Forderung der Basler Katholiken in Erinnerung zu rufen.

Bis dahin ist es aber noch ein langer Weg. Erst müssen die Initiativen in den beiden Halbkantonen durch das Stimmvolk angenommen werden. Dann muss die jeweilige «Regierung», der Kirchenrat, den Gesetzestext, wie er in den kantonalen Kirchenverfassungen stehen soll, ausformulieren. Nach Beratung und Verabschiedung durch das «Parlament» gelangt der Text zur Abstimmung. Sagt das katholische Stimmvolk oder eventuell das Parlament Ja, wird der Text auch dem Regierungsrat im Kanton vorgelegt, der als staatliche Behörde die Änderung der Verfassung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft genehmigen muss.

«Keinerlei Vollmacht»

Knifflig ist die Situation für die beiden «Regierungen» der beiden kantonalen Körperschaften, weil sie zwischen den Stühlen sitzen und den Spagat machen müssen zwischen den Forderungen der Initianten und der Position der Kirchenleitung in Rom.

Papst Johannes Paul II. hat 1994 bekräftigt, dass die Kirche «keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben».

Zu diesen «Gläubigen» gehören auch die Mitglieder der staatskirchenrechtlichen Behörden, welche den Verfassungstext aufgrund der «kirchlichen Gleichstellungsinitiative» ausformulieren müssen.

Eine Annahme der Initiative könnte die Mitglieder dieser Behörden in einen «permanenten Gewissenskonflikt» stürzen, befürchtet der Basler Generalvikar. Der Ball jedenfalls liegt nicht in Solothurn, wo sich das Ordinariat des Bistums Basel befindet, sondern in Liestal BL und Basel-Stadt.

Hinweis: http://www.kirchliche-gleichstellung.ch/

(kipa/gs/job)

3. August 2012 | 08:33
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