Das Kreuz mit dem Geld
Schweiz

Keine Bundesgelder mehr für freikirchliche Jugendarbeit

St. Gallen, 8.1.17 (kath.ch) Vor zwei Jahren strich der Bund die Gelder für die Jugendarbeit von Freikirchen. Diese legten Beschwerde ein. Erfolglos, wie die «Schweiz am Sonntag» (7. Januar) berichtet.

Laut Zeitung führte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 2014 eine Detailprüfung der begünstigten Organisationen durch. Als Folge davon seien alle freikirchlichen Kinder- und Jugendgruppen von den Subventionen ausgeschlossen worden. Betroffen seien 18 von insgesamt 26 «glaubensbasierten» Jugendorganisationen. Diese legten einzeln Beschwerde ein, welche alle abgelehnt wurden.

Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) vom 26. Oktober 2016 betrifft den «Bund Evangelischer Schweizer Jungscharen» (BESJ). Darin hält das BVG fest, dass der BESJ in seiner Jugendarbeit «überwiegend missionarische Zwecke verfolgt».

Zwar dürfe die ausserschulische Jugendarbeit durchaus Ausdruck einer christlichen Haltung sein, «nicht aber als ein Mittel zum Zweck missionarischer Tätigkeiten missbraucht werden», heisst es im Urteil wörtlich.

Jubla und Cevi nicht betroffen

Mit eben dieser Begründung wies das Gericht auch das Argument der BEJS zurück, dass andere christliche Jugendverbände wie «Jungwacht und Blauring» (katholisch) und «Cevi» (evangelisch) weiterhin Bundesgelder erhielten. Für das BVG stehen jedoch im Unterschied zu den genannten Verbänden beim BESJ «nicht die Förderung junger Menschen, sondern interne Missionierungsbestreben im Vordergrund».

«Uns wird zu Lasten gelegt, dass wir Jesus Christus ins Zentrum stellen und einen missionarischen Auftrag haben», sagt Peter Blaser, Vorstandsmitglied beim BESJ, gegenüber der «Schweiz am Sonntag». Laut Zeitung gehören dem Bund rund 800 Gruppen mit über 15000 Kindern und Jugendlichen an. Die Jungscharen hatten neun Jahre Fördergelder vom Bund bezogen, ehe der Bund diese Praxis 2014 überprüfte.

Priorität in der Glaubensvermittlung

«Ich war perplex, als wir 2014 plötzlich kein Geld mehr erhielten. Wir dachten, es handle sich um ein Kommunikationsproblem», so Blaser. Er ärgert sich, dass das BSV nie bei ihnen persönlich vorbeigekommen sei, um zu schauen, wie sie arbeiten. Tatsächlich basiert das Urteil lediglich auf Aussagen in Broschüren des BESJ. Entsprechend fühlt sich Blaser vom Bund missverstanden, auch wenn er nicht verneinen könne, dass im BESJ Informationen über Jesus weitergegeben würden. Auf das Thema Manipulation sei man hingegen sensibilisiert.

Konkret bedeutet das für den BESJ, dass dieser ab 2018 keine Aus- und Weiterbildungsbeiträge mehr erhalten wird, wie der Homepage zu entnehmen ist. «Wir freuen uns, dass im Gerichtsurteil klar herauskommt, dass der BESJ die Priorität in der Glaubensvermittlung hat. Das ist ein wunderbares Prädikat!», ist dort weiter zu lesen.

Gemäss eigenen Aussagen bietet der BESJ «ein ausserschulisches Freizeitangebot von Freikirchen und evangelisch-reformierten Kirchgemeinden für Kinder und Teenager im Alter von 5 bis 16 Jahren»an. Dabei würden die Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt, diese würden in ihrer Entwicklung ernst genommen und gefördert. Der Verband bezeichnet sich ausserdem explizit als «Jesus-zentriert». Die biblische Botschaft sei ihnen wichtig. «Darum liegt uns daran, die Gruppen vor Ort für die Weitergabe des Evangeliums zu motivieren und auszubilden.» (sys)

 

 

Das Kreuz mit dem Geld | © Georges Scherrer
8. Januar 2017 | 11:02
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