Verhüllte Frau
Schweiz

Katholischer Frauenbund sagt Nein zur Burkainitiative

Der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) lehnt die Burkainitiative ab. Damit würde die Freiheit der muslimischen Frauen zu sehr eingeschränkt. Die Initiative «Ja zu Freiheit, Gleichberechtigung und Terrorabwehr» kommt am 7. März zur Abstimmung.

Ein Verhüllungsverbot führt nicht zu mehr Gleichstellung. Davon ist der SKF-Vorstand überzeugt. Es stelle lediglich ein Instrument des Zwangs dar, heisst es in seiner Stellungnahme von Donnerstag.

Der Verbandsvorstand begrüsst den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates in allen Punkten. Ein allgemeines Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum erachtet der SKF als unnötig, unzweckmässig und unverhältnismässig.

Persönliche Freiheit

Bereits heute dürfe niemand zum Tragen eines Niqabs oder einer Burka gezwungen werden, hält der SKF fest. Dies sei dem Artikel 181 zur Nötigung im Schweizerischen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Und deshalb sei keine weitere gesetzliche Regulierung nötig.

Hingegen würde ein Niqab- und Burka-Verbot die persönliche Freiheit muslimischer Frauen einschränken, ist der SKF überzeugt. Eine solche Einschränkung sei in einer Demokratie nur möglich, wenn sich daraus ein verhältnismässiger Nutzen ergebe. Die sei etwa der Fall bei der Gurtentragpflicht im Auto oder bei der aktuellen Pflicht zum Tragen von Covid-19-Schutzmasken im öffentlichen Raum. Beim Burkaverbot sei dies nicht der Fall.

Ein Gesichtsschleier könne zwar die Interaktion mit anderen Personen und das gesellschaftliche Miteinander erschweren. Für den Verbandsvorstand ist dies aber kein ausreichender Grund für ein Verbot.

Akzeptabler Gegenvorschlag

Der Gegenvorschlag des Parlaments regle die Rahmenbedingungen zur Pflicht der Gesichtsenthüllung. Demnach müsse das Gesicht zwecks Identifikation durch die Behörden enthüllt werden. Das gelte auch für die Identifikation im öffentlichen Verkehr.

Eine Frau, die ihr Gesicht verhüllen will, soll dies im Sinne der Selbstbestimmung tun dürfen. Gleichberechtigung bedeute Wahlfreiheit in der Gestaltung individueller Lebensweisen – und zwar ohne Einfluss stereotyper und geschlechtsspezifischer Rollenzwänge, so der SKF. Anstatt Frauen das Tragen von Niqab oder eine Burka zu verbieten und sie somit unmündig zu machen, sollte ihre Sicht in die Debatte miteinfliessen.

Der SKF verweist auf eine Studie mit 81 muslimischen Frauen in Kanada. Dabei kam heraus: Für Frauen, die die Niqab freiwillig tragen, sei dies ein «Ausdruck muslimischer Identität» und «ein sichtbares Zeichen ihrer religiösen Zugehörigkeit».

Keine Terrorgefahr

Die Burkainitiative trägt im Titel auch das Wort ” Terrorabwehr». Für den SKF stellt sich die Frage, «ob die vermeintliche, von Burkaträgerinnen ausgehende Gefahr im Verhältnis zum Verbot des Gesichtsschleiers steht». Er findet: Anschläge von Terroristinnen, die zur Tarnung ihrer terroristischen Absichten eine Burka zweckentfremden, seien «denkbar, jedoch unwahrscheinlich und sehr selten». Jedenfalls sei das Burkaverbot «kein probates Mittel zur Prävention terroristischer Anschläge». (gs)


Verhüllte Frau | © Unsplash/Elin Tabitha
14. Januar 2021 | 17:10
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Die Burka-Initiative

Die Initiative «Ja zu Freiheit, Gleichberechtigung und Terrorabwehr» wurde im September 2017 vom Egerkinger Komitee eingereicht. Dieses formt sich aus einer Allianz von Parteilosen sowie SVP-, FDP-, JSVP- und EDU-Mitgliedern. Diese «Burka-Initiative fordert ein Gesichtsverhüllungsverbot. Das Egerkinger Komitee hatte bereits die Anti-Minarett-Initiative lanciert und durchgebracht.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative an der Urne abzulehnen. Bei den Schlussabstimmungen stimmten in der vergangenen Sommersession gemäss der Agentur keystone-sda die SVP-Fraktion sowie mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Mitte- und der FDP-Fraktion für das Volksbegehren.

Tessin und St. Gallen haben Verhüllungsverbot

Die Kantone St. Gallen und Tessin haben in den vergangenen Jahren bereits ein Verhüllungsverbot eingeführt, andere wie etwa Glarus haben entsprechende Vorstösse abgelehnt.

Den Gegenvorschlag hatten die Räte im vergangenen Frühling angenommen. Er tritt automatisch in Kraft, falls die Initiative abgelehnt wird. (sda)