Kardinal Nicora wird Chef der Finanzaufsichtsbehörde

Rom, 19.1.11 (Kipa) Papst Benedikt XVI. hat am Mittwoch die Leitungsspitze für die neu errichtete vatikanische Finanzaufsichtsbehörde AIF ernannt. Zum Präsidenten bestimmte er den italienischen Kardinal Attilio Nicora, Präsident der vatikanischen Güterverwaltung APSA. Mitglieder des Leitungsrates wurden die Finanzexperten Claudio Bianchi, Marcello Condemi, Giuseppe Dalla Torre und Cesare Testa.

Der Papst hatte die AIF Ende Dezember 2010 per Erlass gegründet, um die Finanzgeschäfte des Vatikan, insbesondere der Vatikanbank IOR, transparenter zu machen und internationalen Standards anzupassen.

Die Massnahme sollte ein aktiver Schritt gegen Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung sein, hiess es. Gleichzeitig mit dem päpstlichen «Motu proprio» wurde ein vatikanisches Gesetz veröffentlicht, das Bestimmungen zur Vorbeugung und Verhinderung von illegalen Finanzaktionen enthält.

Finanzexperten im Leitungsrat

Bianchi ist ehemaliger Ordinarius für Rechnungswesen an der römischen Sapienza-Universität; er gehört bereits dem Revisoren-Kollegium verschiedener mit dem Vatikan verbundenen Einrichtungen an. Condemi ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Marconi-Universität in Rom und Experte für die Ahndung von Geldwäsche. Dalla Torre ist Rektor der römischen LUMSA-Universität, wo er öffentliches Recht und Kirchenrecht lehrte. Testa war ab 1985 für viele Jahre Präsident des Zentralinstituts zur Unterstützung des Klerus und hat massgeblich zur Umsetzung der italienischen «Kirchensteuer» (»Acht- Promille-Regelung») beigetragen.

Mehr Transparenz

Nach den neuen Bestimmungen unterliegen alle finanziellen Transaktionen des Vatikanstaates und des Heiligen Stuhls sowie der davon direkt abhängigen Organe den internationalen Normen für eine grösstmögliche Transparenz. Die AIF, die ihrerseits dem vatikanischen Staatssekretariat verpflichtet ist, soll die Einhaltung dieser Kriterien überwachen. Bereits im Dezember 2009 hatte sich der Vatikan in einem Währungsabkommen gegenüber der EU verpflichtet, seine Finanzgeschäfte transparenter zu gestalten.

Nach den Statuten muss die AIF verdächtige finanzielle Aktivitäten an die vatikanische Justiz weiterleiten. Bei allen finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Vatikanstaates und des Heiligen Stuhls müssen detaillierte Angaben über Herkunft, Verwendungszweck und Ziel von Geldern, Immobilien oder anderen Gütern vorliegen.

Verstösse gegen diese neuen Vorschriften sollen mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet werden. Auch die Manipulierung der Finanzmärkte und Insidergeschäfte werden demnach mit Geld- oder Haftstrafen belegt.

In Finanzskandale verwickelt

Insbesondere die Vatikanbank IOR war in den vergangen Jahrzehnten immer wieder in Finanzskandale verwickelt. In den 1980er Jahren war sie unter dem damaligen IOR-Präsidenten Erzbischof Paul Marcinkus in den Zusammenbruch der Banco Ambrosiano verstrickt. Zuletzt hatte die italienische Staatsanwaltschaft im September 23 Millionen Euro (rund 29,5 Millionen Franken) des IOR auf einem Konto bei einer italienischen Bank gesperrt und Ermittlungen eingeleitet. Sie warf dem Institut vor, seiner Auskunftspflicht gegenüber der Italienischen Zentralbank nicht nachgekommen zu sein und dadurch die EU-Bestimmungen gegen Geldwäsche verletzt zu haben.

(kipa/r/am)

19. Januar 2011 | 15:36
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