Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein (rechts) mit Fürstenfamilie, am Staatsfeiertag, 15. August 2022, in Vaduz
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Fristenlösung in Liechtenstein: Erbprinz Alois droht erneut mit Veto

In Liechtenstein soll der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei sein. Zum zweiten Mal seit 2011 präsentiert ein Komitee eine Fristenregelung. Erbprinz Alois, amtsführendes Staatsoberhaupt mit Vetorecht, lehnt eine solche ab. Bei einer Fristenregelung komme «das zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes nicht genügend zur Geltung».

Barbara Ludwig

Im Fürstentum Liechtenstein machen sich Ärzte strafbar, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Ausnahmen gibt es, etwa bei Vergewaltigung oder wenn ein Schwangerschaftsabbruch erforderlich ist, um eine ernste Gefahr für das Leben oder einen schweren Schaden für die Gesundheit der Schwangeren abzuwenden – die anders nicht abwendbar sind.

Mit dieser Indikationenregelung sind nicht alle einverstanden – auch nicht mit dem ebenfalls im Strafrecht verankerten Informationsverbot. Anfang Februar hat deshalb ein Komitee eine Volksinitiative zur Einführung einer Fristenregelung lanciert. Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen sollen gänzlich entkriminalisiert werden und das Informationsverbot für Ärzte soll aufgehoben werden. Die Initianten fordern zudem, dass die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse übernommen werden.

Erbprinz drohte schon einmal mit Veto

Der Landtag, das Parlament des Fürstentums, erklärte die Volksinitiative vergangene Woche für verfassungskonform, wie das «Liechtensteiner Vaterland» am Mittwoch schreibt. In dem Kleinstaat hat allerdings auch der Fürst etwas zu sagen. Neben dem Volk ist er der zweite Souverän.

Bereits 2011 kündigte Erbprinz Alois, seit 2004 amtsführendes Staatsoberhaupt, an, bei einem Ja des Volkes zu einer Fristenregelung sein Veto einzulegen. Dies war schliesslich nicht nötig, weil das Stimmvolk die damalige Initiative «Hilfe statt Strafe» mit 52,3 Prozent Neinstimmen ablehnte.

Plädoyer für Indikationenregelung

An seiner ablehnenden Haltung hat sich seither nichts geändert. Das «Liechtensteiner Vaterland» (Mittwoch) wollte im Interview von ihm wissen, ob er von seinem Vetorecht Gebrauch machen würde, sollte sich das Volk für die neue Initiative zur Einführung einer Fristenlösung aussprechen. «Ja», sagte der Erbprinz. Er habe sich in den letzten Wochen nochmals generell mit der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs und im Besonderen mit der Fristenregelung beschäftigt.

Er sei «zum Schluss gekommen, dass Fristenregelungen für unser Land grundsätzlich nicht geeignet sind, weil bei Fristenregelungen das zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes nicht genügend zur Geltung kommt.» Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs müsse in Liechtenstein auch in Zukunft «auf einem strafrechtlichen Rahmen mit einer Indikationenregelung aufbauen». Der Schwangerschaftsabbruch soll nur unter gewissen Umständen erlaubt sein.

«Mit der Fristenregelung zieht sich der Staat während der Frist faktisch aus seiner Verantwortung zurück, dem ungeborenen Leben einen Schutzanspruch zuzuerkennen.»

Erbprinz Alois ist der Überzeugung, der Schutz des ungeborenen Lebens müsse «ausdrücklich sichtbar sein» – unabhängig von Fristen zu jedem Zeitpunkt im gleichen Ausmass. «Mit der Fristenregelung zieht sich der Staat während der Frist faktisch aus seiner Verantwortung zurück, dem ungeborenen Leben einen Schutzanspruch zuzuerkennen», gibt er zu bedenken. Dies sei aus seiner Sicht «nicht richtig».

Ihm gehe es um «ein grundsätzliches Bekenntnis zum Schutz des Lebens und nicht um ein Abtreibungsverbot», versichert der praktizierende Katholik und verweist darauf, dass auch bei der bestehenden Indikationenregelung Abtreibungen in gewissen Situationen erlaubt seien. Der Erbprinz betont in dem Interview auch, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durch einen Arzt vornehmen lassen, straffrei bleiben. Eine entsprechende Gesetzesänderung gilt seit 2015.

Abtreibungen im Ausland

Die Initiantinnen und Initianten des politischen Vorstosses kritisieren ihrerseits, dass das geltende Recht Schwangerschaftsabbrüche nicht verhindert, sondern Betroffene dazu zwingt, diese im Ausland vorzunehmen. «Die Strafbarkeit und das Informationsverbot erschweren eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung erheblich», heisst es auf der Website des Komitees.

Damit es zu einer Volksabstimmung über die Gesetzesänderung kommt, muss das Komitee nun mindestens 1000 Unterschriften sammeln.

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Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein (rechts) mit Fürstenfamilie, am Staatsfeiertag, 15. August 2022, in Vaduz | © Keystone
17. Juni 2026 | 15:00
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