Der Realitätsverlust der Ewiggestrigen
Dass katholische Fundamentalisten katholische Würdenträger schlechtreden, ist nicht neu. Unerträglich aber ist es, wenn sie die Realität und die Erfahrungen der Opfer sexualisierter kirchlicher Gewalt zu relativieren versuchen, schreibt in seinem Gastkommentar der Theologe Hanspeter Schmitt.
Hanspeter Schmitt*
Am 14. März 2026 hat Martin Grichting, freischaffender Publizist und Domherr des Bistums Chur, einen Gastkommentar auf kath.net veröffentlicht, einem Medium, das tendenziell fundamentalistischen Einlassungen und Schmährufen eine Plattform bietet. Auch der Beitrag Grichtings ist nichts weiter als ein Pamphlet, das in Inhalt und Ton dem dort üblichen sachlich verfälschenden und menschlich herabwürdigenden Gesamtduktus entspricht.
Verheerend wirkt jedoch eine Passage, mit der speziell die Herabwürdigung von Opfern sexualisierter kirchlicher Gewalt in Kauf genommen wird – formuliert von einem Autor, der selbst viele Jahre in klerikaler Leitungsverantwortung stand.
Hohle Kulturkampfrhetorik
Seinen ersten Angriff führt Grichting gegen die Churer Bistumssprecherin Nicole Büchel und ihr davor erschienenes Statement zum Musikvideo «Alice». Dieser Song wird der Schweizer Beitrag beim kommenden ESC 2026 in Wien sein. Das Video zeigt eine kirchliche Trauungszeremonie, die wie eine hintergründige Metapher wirkt, um das Ideal abzubilden, dem die prekäre Erfahrung von Alice vor und im Moment ihrer Trauung in keiner Weise entspricht.
Büchel weist darauf hin, dass kirchliche Zeremonien wie diese offenbar kulturell noch derart präsent sind, dass sie sich als Folien für künstlerische Botschaften eignen. Grichting hingegen hat keinen Sinn für diese Metaphorik. Er wertet das Statement Büchels diffamierend als «Fehlleistung einer überforderten Person». Sie habe nicht durchschaut, dass «die katholische Kirche und das Ehesakrament als Kulisse missbraucht» würden, und habe diesen «Missbrauch der Kirche» überdies «bejubelt».
Zum ersten Mal fragt man sich beim Lesen, wohin diese Kulturkampfrhetorik Grichtings führt, wenn sie jeden hintergründigen Blick auf kirchliches Handeln sofort als Missbrauch der Kirche angreift und tabuisiert.
Polemischer Mix aus Feindbildern und Stereotypen
Ein weiterer Angriff gilt dem Churer Bischof Joseph Bonnemain. Nach seiner fünfjährigen Amtszeit, die Grichting als «Herrschaft eines Einzigen» tituliert, liege sein Bistum innen wie nach aussen hin «in Trümmern». Das Priesterseminar sei «zerstört und geleert» und das «sakramentale Wesen der Kirche (…) so weit eingeebnet worden, wie es nur geht».
Zur Illustration wendet Grichting Lukas 16 direkt auf Bischof Bonnemain an: «Der ungetreue Verwalter verschleudert die Substanz seines Herrn, um sich persönlich Vorteile zu verschaffen.» Wegen dieser Vorteile habe sich Bonnemain «bei den Staatskirchen sowie bei linken Aktivisten» angebiedert. Er dispensiere Gläubige von der «Beachtung des 6. Gebots», schweige «zum christlichen Proprium (…) zugunsten links-grün-woker Mainstreamthemen» und anderes mehr.
Wieder fragt man sich, ob auch dieser polemische Mix aus Feindbildern und Stereotypen der Immunisierung der vermeintlich wahren Kirche dienen soll. Jedenfalls gibt er weder die Intentionen noch das Wirken des Bischofs korrekt wieder, auch nicht die komplexen Kontexte, in denen sich ein Bischof bewegt.
Schlussendlich zielt Grichting auf den Apostolischen Stuhl in Rom: Mit Bonnemain «wurde dem Bistum Chur despotisch ein Bischof aufoktroyiert, den das Domkapitel synodal abgelehnt hatte.» Die Behauptung, dass Rom «despotisch» handelte und das Domkapitel rein «synodal» instruiert war, ist aus öffentlich zugänglichen Quellen leicht zu widerlegen.
Nachtreten gegen die Opfer
Zwischen diese beiden Angriffe platziert Grichting die besagte verheerende Passage: Auch hier scheint die Absicht kirchlicher Immunisierung leitend zu sein, diesmal aber zum Schaden derer, die Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche sind. Die Kirche in der Schweiz gebe sich – so Grichting – «krampfhaft weltoffen». Die «unfassbar inkompetente Art und Weise, wie das Thema der sexuellen Übergriffe unter der Federführung des Bistums Chur angegangen wurde,» sei der Beleg dafür.
Bis dahin lässt sich dieses subjektive Urteil ignorieren, zumal die aktuelle Praxis der Schweizer Kirche in puncto Offenlegung, Aufarbeitung und Prävention weithin Anerkennung findet. Dann aber fährt Grichting fort: Er beklagt, dass so «die Kirche allein (…) ins Licht der Medien gezerrt» wurde, was ihr «einen kolossalen Schaden» zugefügt hätte.
Versuch der Vertuschung
Hier endet das Ansinnen Grichtings im Desaster: Anstatt zugunsten zutiefst verletzter Menschen den Fokus auf den übergriffigen Taten und Umständen in der Kirche zu belassen, lenkt er auf das gesamtgesellschaftliche Problem ab.
Niemand ist so naiv, die Bedeutung dieser bedrückenden Frage nicht auch in anderen Bereichen zu erkennen! Doch das eine gegen das andere auszuspielen, ist ein Akt machtförmiger institutioneller Vertuschung – und wird den Opfern nicht gerecht.
«Realitätsverlust im Bistum Chur», so ist Grichtings Beitrag auf kath.net überschrieben. Wie weit entwickelt der Realitätssinn vormals war, als er selbst das Zepter von Bischof Huonder schwang, mögen Historikerinnen und Historiker beurteilen. Unerträglich aber ist es, die Realität und die Erfahrungen der Opfer sexualisierter kirchlicher Gewalt zu relativieren und damit ihre Würde anzutasten – ganz gleich, welche Absicht man dabei im Schilde führt. Geschieht das, muss dem Einhalt geboten werden.
*Hanspeter Schmitt ist Professor am Lehrstuhl für Theologische Ethik an der Theologischen Hochschule Chur.
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