Generalvikar Martin Grichting
Schweiz

Churer Generalvikar Grichting sieht Missbrauchsbekämpfung auf Irrwegen

Chur, 19.4.18 (kath.ch) Zu wenig Kirchenrecht, zu viel «Liebe und Pastoral» habe in der Kirche zur Verschärfung des Missbrauchsskandals geführt. Diese Auffassung vertritt der Churer Generalvikar, Martin Grichting, in einem Tribüne-Gastkommentar für die «Neue Zürcher Zeitung» von Donnerstag. Den Missbrauchsskandal führt er auch auf eine Dezentralisierung in der Kirche zurück.

Schon vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil habe in der Kirche die Tendenz eingesetzt, Liebe sowie Pastoral einerseits und Recht andererseits als Gegensätze hinzustellen. Das Kirchenrecht sei belächelt und ignoriert worden. In nicht wenigen kirchlichen Kreisen sei das bis heute so, schreibt der Generalvikar.

Man habe versucht, den sexuellen Missbräuchen mit «pastoralen Massnahmen» zu begegnen, statt Fehlbare vor Gericht zu stellen und aus dem Klerus zu entlassen. In diesem Vorgehen kann man gemäss Grichting auch den Reflex einer gesamtgesellschaftlichen Tendenz jener Jahre sehen, angesichts von Verbrechen «weniger auf Strafvollzug als vielmehr auf ‘Therapie’ zu setzen».

Die neuerdings geführten politischen Diskussionen über schwere Verbrechen von Wiederholungstätern sowie über die lebenslange Verwahrung zeigten, «dass auch hier Irrwege beschritten wurden».

«Schneise der Verwüstung»

Bei der Kirche sei erschwerend hinzugekommen, «dass ein nach wie vor ständisches Denken einen Korpsgeist aufrechterhalten hat, was dazu führte, die Dinge selbst regeln zu wollen». Aus diesen Gründen «konnte es zu monströsen Fällen kommen wie dem kürzlich bekanntgewordenen eines Schweizer Kapuziners, der während eines halben Jahrhunderts eine Schneise der Verwüstung durch die Kirche gezogen hat».

Als weitere Elemente des «strukturellen Versagens» nennt der Generalvikar «organisatorische Defizite» und die «Dezentralisierung strafrechtlicher Kompetenzen». Wie zentral oder dezentral die katholische Kirche zu führen sei, sei seit je eine umstrittene Frage. Eine abschliessende Antwort gebe es nicht.

«Unangemessenen Dezentralisierung»

Die Missbrauchsskandale hätten jedoch «die Gefährlichkeit einer unangemessenen Dezentralisierung drastisch aufgezeigt». Dezentralisierung bedeute, dass Kompetenzen nach unten abgegeben werden. Die Erfahrung zeige jedoch, dass sie dort nur «gern wahrgenommen werden, wenn es darum geht, Zückerchen zu verteilen, nicht jedoch, wenn unangenehme Entscheidungen getroffen werden müssen».

Papst Johannes Paul II. habe jedoch die Zuständigkeit für die Strafverfolgung von sexuellen Missbräuchen geklärt. Seit 2001 müssten alle mutmasslichen Straftaten betreffend den Missbrauch Minderjähriger der römischen Glaubenskongregation gemeldet werden. Diese handle dann selbst oder überlasse den Fall der lokalen Instanz, «die dadurch die Sache nicht mehr versanden lassen kann».

Die Geringschätzung des kirchlichen Rechts und die undifferenzierte Forderung nach Dezentralisierung der Kirche mögen populär sein. Beides sei jedoch «gefährlicher Populismus», schreibt der Generalvikar. (gs)

Generalvikar Martin Grichting | © Bistum Chur
19. April 2018 | 15:25
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!