Georg Rabeneck (3. von links)
Zitat

Anzeige gegen Pfarrer Rabeneck

«Am 21.08.2020 wurde gegen Pfarrer Georg Rabeneck bei der damaligen kantonalen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Veruntreuung (Art. 138 StGB), evtl. ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) sowie am 10.12.2020 in demselben Sachzusammenhang Strafanzeige wegen Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 StGB) erstattet.

Der beanzeigte Sachverhalt wird abgeklärt. Das Verfahren ist nach wie vor hängig, es gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Einzelheiten zum Verfahren werden nicht bekannt gegeben.»

Die Staatsanwaltschaft Schwyz bestätigt, dass das Verfahren gegen den Priester Georg Rabeneck nach wie vor hängig ist. Rabeneck war zuletzt in Alpthal SZ und davor in Schwyz tätig. Laut dem Bistum Chur hat er aktuell keinen bischöflichen Auftrag.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Georg Rabenecks Anwalt wollte sich gegenüber kath.ch nicht äussern.

11.12.2021, 09:45 Uhr: Die Staatsanwaltschaft Schwyz hat im August 2021 das Verfahren gegen Georg Rabeneck eingestellt, wie im Dezember 2021 bekannt wurde. (rr)


Georg Rabeneck (3. von links) | © kath.ch
29. Juli 2021 | 07:37
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