Urban Federer, Abt des Klosters Einsiedeln
Schweiz

Abt Urban Federer kritisiert Schwyzer Behörden

Im Kanton Schwyz sind Gottesdienste mit über 30 Gläubigen verboten. Der Abt von Einsiedeln, Urban Federer (52), kritisiert die Schwyzer Behörden.

Raphael Rauch

Was bedeuten die Vorschriften des Kantons Schwyz für das Kloster Einsiedeln?

Abt Urban Federer: Für unser Kloster und die damit verbundene Wallfahrt bedeuten die Vorschriften eine grosse Einschränkung. Der Erlass fällt in eine naturgemäss ruhige Zeit des Jahres. Dadurch hält sich der Schaden zum Glück in Grenzen. Wir müssen jedoch auf der Webseite die Leute bitten, von einem Gottesdienstbesuch in Einsiedeln abzusehen, da unsere Kapazitäten sehr beschränkt sind. Als Kloster und Wallfahrtsort sind wir ja ein zusätzliches, ergänzendes Angebot. Die Gläubigen sollen jetzt in ihren Pfarreien und Seelsorgeräumen einen Gottesdienst mitfeiern.

Bruder Gerold Zenoni beim Kleiderwechsel in der Einsiedler Gnadenkapelle
Bruder Gerold Zenoni beim Kleiderwechsel in der Einsiedler Gnadenkapelle

Im Kloster leben mehr als 30 Mönche – wie feiern Sie jetzt die Gebete und die Messe?

Federer: Die Verordnung des Regierungsrates sieht vor, dass Mitwirkende nicht zu den 30 Personen gerechnet werden. Zudem sind wir durch das Chorgitter und die Distanz in unserer grossen Klosterkirche deutlich von den übrigen 30 Gottesdienstbesuchern getrennt. Wir Mönche wohnen ja im gleichen Haushalt. Darum geht für uns alles weiter wie bisher. Allerdings beten und singen auch wir mit Masken.

Zählen Sie jetzt am Eingang, wie viele Menschen die Kirche betreten?

Federer: Ja, neu wird der Zugang zum Gottesdienst geregelt. Zugelassen sind nur 30 Gottesdienstbesucherinnen und Besucher. Aber wir sind froh, dass infolge der Grösse unserer Kirche der Bereich bei der Gnadenkapelle für das private Gebet zugänglich bleibt.

Die Fassade des Klosters Einsiedeln.
Die Fassade des Klosters Einsiedeln.

Werden Sie gegen die Verordnung protestieren?

Federer: Einen ersten Kommentar können Sie auf meinem Facebook-Profil nachlesen: «Während andere Unternehmen mit bedeutend weniger Auflagen weiterarbeiten dürfen, werden die Kirchen vom Versammlungsverbot nun wieder hart getroffen. Dabei haben Kirchen gerade in Krisenzeiten eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Mindestens auf die Grösse eines Kirchengebäudes müsste geachtet werden, wenn Höchstzahlen festgelegt werden. Der Kantonsrat Schwyz, der weiterhin tagen darf, hätte jedenfalls in der Klosterkirche Einsiedeln ein paarmal Platz…»

Als Abt könnten Sie noch andere Register ziehen…

Federer: Das Generalvikariat der Urschweiz und der Präsident des kantonalen Kirchenvorstands haben bereits entsprechende Schreiben verfasst. Wir wären dankbar, wenn der Regierungsrat bei den Gottesdiensten etwas mehr Spielraum zugestehen würde, da die Kirchenräume unterschiedlich gross sind. In Deutschland etwa ist dieses Vorgehen üblich. Aber letztlich sehen wir uns in der Verantwortung, unsere Regierung bei den Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu unterstützen.


Urban Federer, Abt des Klosters Einsiedeln | © Vera Rüttimann
27. Oktober 2020 | 14:57
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Kanton Schwyz: Keine Ausnahme für Kardinal Parolin

Der Kanton Schwyz erlaubt maximal 30 Gläubige pro Gottesdienst. «Mitwirkende Personen (namentlich Seelsorge, Ministranten etc.) werden dabei nicht dazugezählt», teilt der Kanton mit. «Es sind keine Sonderregelungen vorgesehen. Die heilige Messe mit Kardinal Parolin kann mit maximal 30 Besuchern durchgeführt werden. Mehr Personen können aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage nicht zugelassen werden.» Am 7. November besucht Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin die Schweiz. Am Sonntag, 8. November, wird er in Einsiedeln ein Pontifikalamt feiern. (rr)