75 Jahre Flüchtlingskonvention – Völkerrechtlerin warnt vor Anpassung
Heute vor 75 Jahren wurde die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. Warum eine Juristin das von der Nachkriegszeit geprägte Recht immer noch für zeitgemäss hält.
(KNA) Zum 75. Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention hat die Völkerrechtlerin Angelika Nußberger deren Aktualität betont. Die wichtigste Regelung der Konvention, das sogenannte Refoulementverbot, sei heute so bedeutend wie damals, sagte die Kölner Professorin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es besagt, dass niemand in Staaten zurückgeschickt werden darf, in denen ihm Verfolgung droht.
Auch wenn sich der menschenrechtliche Schutz weiterentwickelt habe, normiere die Konvention einen auch für die Gegenwart sehr wichtigen Mindestkonsens, so die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Bräuchte die Konvention ein Update?
Eine gelegentlich geforderte Anpassung der Konvention an aktuelle Herausforderungen sieht Nußberger kritisch: «Ich denke, dass bei neuen Verhandlungen kaum mehr erreicht würde; angesichts der geopolitischen Spannungen wäre eher eine Absenkung des Standards zu befürchten.»
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 verabschiedet. Sie gilt als Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts und definiert, wer als Flüchtling gilt und welche Mindeststandards für seinen Schutz gelten. Ursprünglich galt sie nur für diejenigen, die in Europa aufgrund des Zweiten Weltkriegs geflohen waren. Ein Zusatzprotokoll von 1967 weitete ihren Geltungsbereich weltweit und ohne zeitliche Begrenzung aus.
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