Keine Schlepper, keine Verbrecher, sondern Aktivisten für Rechte von MigrantInnen

Medienmitteilung

Nach dem Urteil des Tessiner Strafgerichts in Bellinzona gegen eine Tessiner Aktivistin ist Amnesty International besorgt darüber, dass Menschen dafür verurteilt werden, dass sie Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten ohne Gegenleistung unterstützen, damit ihre Menschenrechte respektiert werden.

Laut internationalem Recht liegt dem Schlepperwesen ein finanzieller oder materieller Nutzen zugrunde und keine moralische Motivation.

Das internationale Recht verpflichtet Staaten wie die Schweiz auch, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um Personen oder Institutionen zu schützen, die sich zum Schutz von Menschenrechten einsetzen und die Menschenrechtsverletzungen verurteilen.

In dem 2016 veröffentlichten Bericht «Hotspot Italy: How EU’s flagship approach leads to violations of refugee and migrant rights» («Hotspot Italien»: Misshandlungen und illegale Ausschaffungen von Flüchtlingen ) zeigt Amnesty International auf, dass der Druck der Europäischen Union (EU) dazu geführt hat, dass sich in Italien der Ton gegenüber Migrantinnen und Flüchtlingen verschärft hat. Und, dass dieser Druck zu illegalen Ausschaffungen und Misshandlungen durch die Polizei geführt hat, die in einigen Fällen an Folter grenzten.

Trotz dieser von Amnesty dokumentierten Schwächen des italienischen Asylsystems haben zivilgesellschaftliche Organisationen festgestellt, dass die Schweizer Behörden in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 weiterhin an illegalen Rücküberstellungen nach Italien festgehalten haben. Dies betraf mehrere Tausend Asylsuchende, darunter auch einige Hundert unbegleitete Minderjährige. Einige dieser Asylsuchenden hatten sogar Verwandte oder ihnen nahestehende Menschen, die bereits in der Schweiz lebten.

Vor diesem Hintergrund ist Amnesty International beunruhigt über das Urteil des Tessiner Strafgerichts vom 28. September, das Lisa Bosia Mirra wegen mehrfacher Anstiftung zur rechtswidrigen Einreise zu einer bedingten Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil öffnet das Tor für weitere Verurteilungen von Menschen, die Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge ohne Gegenleistung helfen wollen, allein auf der Grundlage des Schutzes ihrer Menschenrechte.

« Lisa Bosia Mirra ist keine Schlepperin und keine Verbrecherin, sondern vor allem eine Menschenrechtsaktivistin», sagt Denise Graf, Asylexpertin von Amnesty Schweiz. «In diesem Fall handelte es sich vielmehr darum, die Rechte von Minderjährigen und anderen besonders verletzlichen Personen zu schützen, die der Untätigkeit, dem Versagen und sogar Rechtsverletzungen seitens den italienischen und schweizerischen Behörden ausgesetzt waren.»

Lisa Bosia Mirra hat mit ihrer Organisation Firdaus Migrantinnen und Migranten geholfen, die im Park vor dem Bahnhof S. Giovanni in Como wegen der systematischen Kontrollen der Schweizer Grenzbehörden festsassen. Die Hilfe bestand darin, dass sie ihnen Essen brachte und für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Dossiers für ihre Einreise in die Schweiz vorbereitete, ihre Familienangehörigen in der Schweiz kontaktierte und einigen besonders verletzlichen Menschen half, in die Schweiz einzureisen oder die Schweiz auf ihrem Weg nach Deutschland zu durchqueren.

Amnesty International
28. September 2017 | 14:21