Medienspiegel
Justitia et Pax: Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes «unhaltbar»
Nach geltendem Kriegsmaterialgesetz darf die Schweiz keine Waffen an Länder exportieren, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Das Parlament will diese Regelung nun lockern. Begründet wird dies mit der Wettbewerbsfähigkeit der Rüstungsindustrie (siehe Infobox). Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.
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