Hinweise des Ordinariates bezüglich der Aufhebung der Schutzmassnahmen

Medienmitteilung: Hinweis des Ordinariatsrates der Diözese Chur. Der Bundesrat hat am Donnerstag, 17. Februar 2022, alle für Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen bis anhin geltende Schutzmassnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie aufgehoben. Dies bedeutet, dass auch die Rückkehr ins gewohnte kirchliche Leben möglich ist.  Da die verordneten Massnahmen nicht mehr verpflichtend sind, gilt es nun umso mehr, den eigenen Verantwortungssinn und die Sorgfalt im Umgang mit den Mitmenschen zu schärfen.
Wir empfehlen deswegen, dass je nach Umständen und lokaler Situation weiterhin und graduell, einzelne Vorsichtsvorkehrungen eingehalten werden.

Bistum Chur
19. Februar 2022 | 12:14