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Missbrauch in Liechtenstein: Urteil gegen Priester ist rechtskräftig

Der Priester und ehemalige Pfarrer von Ruggell Thomas J. ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden wegen sexuellen Missbrauchs. Das gilt nun definitiv. Das Oberlandesgericht Koblenz hat vor einem Monat die Beschlüsse der vorherigen Instanzen bestätigt.

Barbara Ludwig

Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz gegen den aus dem deutschen Westerwald stammenden katholischen Priester ist inzwischen rechtskräftig. Bestätigt hat dies Jörn Müller, Richter und Pressereferent bei dem Gericht, gegenüber dem «Liechtensteiner Vaterland» (11. August). Thomas J. hatte das Berufungsurteil der Vorinstanz mittels Revision angefochten.

Das Oberlandesgericht Koblenz habe daraufhin weder eine weitere Tatsachenüberprüfung vornehmen noch die Schuldfrage erneut klären müssen, schreibt die Zeitung. Stattdessen habe der zuständige Senat lediglich feststellen müssen, ob im Zuge der Urteilsfindung Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufgetreten sind. Die Revision ist laut Müller «als offensichtlich unbegründet verworfen» worden.

Dabei habe der Senat von seinem Recht Gebrauch gemacht, «die Entscheidung nicht weiter zu begründen». Gemäss dem Beschluss hat der Angeklagte die Kosten des Revisionsverfahrens und allfällige Auslagen der Nebenklägerin, des betroffenen Mädchens, zu tragen.

Im Pfarrhaus missbraucht

Thomas J. war im März 2025 vom Amts- und Schöffengericht Montabaur zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Priester war für schuldig befunden worden, im Jahr 2019 im Pfarrhaus von Ruggell im Fürstentum Liechtenstein sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben.

Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt acht Jahre alt. Der Deutsche war 2012 bis 2019 in Ruggell als Pfarrer tätig. Inzwischen lebt er wieder in seinem Heimatland.

Das Urteil des Amtsgericht Montabaur wurde sowohl vom Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft, die ein höheres Strafmass forderte, angefochten. Beide scheiterten indes vor dem Landgericht Koblenz, das im Dezember 2025 die Berufungen zurückwies.

Berufsverbot in Liechtenstein

Liechtenstein hat gegen den Priester ein Berufsverbot verhängt, wie die Zeitung weiter berichtet. Und das Erzbistum Vaduz hat ein Zelebrationsverbot in der Öffentlichkeit ausgesprochen.

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11. August 2026 | 17:37
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