Rüffel aus Rom für Schweizer Bischöfe
Dicke Post aus Rom für Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz: Der Vatikan rügt sie förmlich für Fehlverhalten im Umgang mit sexuellem Missbrauch.
Der Brief aus Rom geht auf einen Bericht von Nicolas Betticher zurück, der sechs SBK-Mitgliedern Fehlverhalten im Zusammenhang mit Meldungen über sexuellen Missbrauch vorwarf. Das Dikasterium für die Bischöfe unter der Leitung von Kardinal Robert Francis Prevost habe das Verhalten als «nicht korrekt erachtet», es habe sich herausgestellt, «dass die im kanonischen Recht vorgesehenen Verfahren nicht ordnungsgemäss befolgt wurden», heisst es von der SBK.
Das reicht für einen klaren Rüffel aus Rom: «Aufgrund dieser formalen Irregularitäten erteilte das Dikasterium für die Bischöfe kanonische Rügen», schreibt die SBK. Das Dikasterium fordere «die gesamte Schweizer Bischofskonferenz auf, künftig aufmerksamer zu agieren, die gemeldeten Missbrauchsfälle mit grösster Sorgfalt und Fachkenntnis zu behandeln und dabei alle geltenden Normen des Ermittlungsverfahrens strikt einzuhalten.»
Es haben hingegen «keine Hinweise auf strafbare Vergehen, Vertuschung, Nachlässigkeit oder Fehler, welche die Einleitung eines kanonischen Strafverfahrens erforderlich machen würden» gefunden, schreibt die SBK nun. Damit kommen die sechs Schweizer Würdenträger mit einem blauen Auge davon und um ein formelles Verfahren herum.
Bei den betroffenen Bischöfen handelt es sich um die amtierenden Bischöfe Jean-Marie Lovey vom Bistum Sitten und Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg sowie Weihbischof Alain de Raemy, der als Apostolischer Administrator im Tessin amtet und Territorialabt Jean Scarcella von der Abtei Saint-Maurice. Dazu kommen der pensionierte Weihbischof Peter Bürcher und der pensionierte Erzbischof Jean-Claude Périsset.
Bischöfliches mea culpa
Die Schweizer Bischöfe zeigen sich in der Mitteilung der Bischofskonferenz reumütig und bussfertig. Sie «bedauern zutiefst die Fehler, Versäumnisse und die Unterlassungen in der Anwendung der kanonischen Normen, welche das Dikasterium für die Bischöfe festgestellt hat». Sie befänden sich «in einem Lernprozess und möchten ihren Willen erneut zum Ausdruck bringen, durch ihre Aufmerksamkeit, ihre Sorgfalt, eine bessere Kenntnis der kirchenrechtlichen Verfahren sowie die Fortsetzung der bereits eingeleiteten nationalen Massnahmen gegen die Missbräuche in der Kirche entschiedener vorzugehen. Dies soll nicht zuletzt durch eine professionelle Präventionsarbeit erreicht werden.»
Natürlich trügen die Bischöfe «eine schwerwiegende Verantwortung bei der Behandlung von Berichten bezüglich mutmasslicher Missbräuche oder Vertuschungen». Gleichzeitig müssten sie ebenfalls «die grundlegenden Rechtsprinzipien beachten, wie die Unschuldsvermutung bis zum endgültigen Urteil, den vollen Schutz aller Beteiligten, insbesondere der betroffenen Personen». Daher seien sie verpflichtet, mit der Berichterstattung über Fälle sorgfältig umzugehen und müssten die Anwendung von Vorsichtsmassnahmen bei Vorliegen plausibler Tatsachen gewissenhaft abwägen.
In seinen Schreiben habe Kardinal Prevost die von den Mitgliedern der SBK in den letzten schwierigen Jahren gemachten deutlichen Fortschritte anerkannt, schreibt die SBK. Dabei sei man in der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen effizienter geworden, indem in der Schweiz zunehmend qualifiziertes Personal angestellt, sowie mit unabhängigen Institutionen intensiver zusammengearbeitet werde.
Weitere Briefe folgen
Die betroffenen Schweizer Bischöfe dürften mit einem Rüffel aus Rom gerechnet haben. Dennoch haben sie sich dafür eingesetzt, dass eine möglichst klar und zeitnahe Stellungnahme aus Rom erfolgt. Noch im Juni 2024 hatte die SBK schriftlich auf die Antwort gedrängt, die jetzt, weitere vier Monate später, eingetroffen ist.
Drei der gerügten Bischöfe haben laut der SBK bereits persönliche Anworten aus Rom erhalten. Sie würden diese ebenfalls direkt kommunizieren, heisst es von der SBK. Weitere persönliche Schreiben würden noch folgen. (kath.ch/chm)
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