Blick aus einer Gefängniszelle.
Schweiz

Sechs gläubige Frauen betrogen: Seelsorger muss ins Gefängnis

Ein Seelsorger (52) hat im Kanton Uri sechs Frauen insgesamt um rund 153’000 Franken betrogen – mit Arglist und Drohungen. Nun ist der Mann wegen Betrugs, Veruntreuung und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Pfarrer von Bürglen, Wendelin Bucheli, ist mit einem der Opfer in Kontakt. Er spricht von einer «tragischen Geschichte».

Barbara Ludwig

Der Mann stand am Dienstag vor der strafrechtlichen Abteilung des Landgerichts Uri und war grundsätzlich geständig, wie die «Urner Zeitung» am Mittwoch berichtete. Es kam deshalb zu einem abgekürzten Verfahren: Das Gericht befand die von der Staatsanwaltschaft beantragten Sanktionen für angemessen, die Anklageschrift wurde deshalb zum Urteil erhoben.

Vertrauen missbraucht

Zu Last gelegt wurden dem heute 52-jährigen Mann mehrfacher Betrug, versuchter Betrug, mehrfache Veruntreuung, Diebstahl und Hausfriedensbruch. Dafür wird der ehemalige Seelsorger und gelernte Pfleger laut Bericht mit einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestraft. 15 Monate davon werden unbedingt ausgesprochen, diese muss der Mann im Gefängnis verbüssen.

Die katholische Kirche Bürglen thront über dem Dorf.
Die katholische Kirche Bürglen thront über dem Dorf.

Der Mann war als Religionspädagoge bei der katholischen Kirchgemeinde Bürglen im Kanton Uri angestellt. Bei seiner Tätigkeit für die Kirche war es ihm gelungen, zu älteren, etwas einsamen und gläubigen Frauen ein besonderes Vertrauensverhältnis aufzubauen und sie anschliessend um Geld anzugehen. «Als Seelsorger hat er das heikle emotionale Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt», zitiert das Blatt aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

«Arglistige» Täuschung

Den Geschädigten sei es unmöglich gewesen, die finanzielle Situation und den fehlenden Zahlungswillen des Beschuldigten zu erfassen. «Der Beschuldigte konnte die (gut-)gläubigen Leute arglistig täuschen und in die Irre führen.»

Zudem hat er die Frauen unter Druck gesetzt, indem er sagte, er brauche das Geld sofort. «Er machte Notlagen geltend, überrumpelte die Geschädigten und überredete sie zur sofortigen Geldübergabe», schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Gründe für die Geldnot waren frei erfunden. Auch vor Drohungen schreckte der damalige Seelsorger nicht zurück. Er habe etwa mit Selbstmord gedroht, wenn er das geforderte Bargeld nicht erhalte.

Schweizer Franken.
Schweizer Franken.

Insgesamt hat der Mann sechs Geschädigte um mindestens 153’370 Franken betrogen. Er habe von Anfang gewusst, dass er nicht in der Lage sein würde, die Darlehen wie vereinbart zurückzuzahlen – insbesondere auch, weil gegen ihn mehrere Betreibungsverfahren liefen.

Auch Kirchgemeinde geschädigt

Der Mann habe zudem arglistig versucht, beim Kirchenrat der Kirchgemeinde eine Lohnerhöhung zu erwirken. Er habe dem Kirchenrat «vorgegaukelt», einen Diplomlehrgang zum Religionspädagogen absolviert zu haben. «In Tat und Wahrheit hat er jedoch weder die Prüfungen noch die Diplomarbeit absolviert», so die Staatsanwaltschaft.

Die Kirchgemeinde Bürglen hatte dem Seelsorger bereits im Januar 2021 gekündigt. Damals stand der Vorwurf im Raum, der Mann habe einer betagten Frau wiederholt Geld gestohlen.

Pfarrer: «Es ist eine tragische Geschichte»

Wendelin Bucheli ist Pfarrer von Bürglen und hat mit dem Seelsorger seit dessen Anstellung im Jahr 2014 zusammengearbeitet. Er äussert auf Anfrage von kath.ch grosses Bedauern: «Es ist eine tragische Geschichte. Ich kann mich nicht freuen über das Urteil, obschon auch ich unter dem Verhalten dieses Menschen gelitten habe.»

Wendelin Bucheli, Pfarrer von Bürglen UR.
Wendelin Bucheli, Pfarrer von Bürglen UR.

Er habe bei dem Mann «keine kriminelle Energie» wahrgenommen. Grund für dessen Geldnot waren Suchtprobleme, die der Pfarrei bekannt waren: Der Seelsorger hatte bereits 2019 Geld aus der Pfarreikasse entwendet, wie Bucheli im Januar 2021 kath.ch sagte.

Als Seelsorger habe er gute Arbeit geleistet, aber seine Medikamentensucht trotz der Begleitung durch Fachleute nicht in den Griff bekommen, sagt der Pfarrer heute. Dies habe er aber gegenüber seinem Arbeitgeber nicht zugegeben. «Er hat nicht wahrhaftig und ehrlich kommuniziert.»

Kirche gab ihm eine zweite Chance

Für Seelsorgende sei es ein «No go», Gläubige um Geld zu bitten. Bei der Anstellung 2014 habe sich der Mann verpflichten müssen, niemanden um Geld zu bitten. Denn das war laut Bucheli bereits ein Problem gewesen bei einer früheren Tätigkeit in einer anderen Pfarrei des Bistums Chur. Bürglen wollte dem Mann eine zweite Chance geben. Doch der Religionspädagoge hielt sich nicht an die Auflage.

Pfarrer in Kontakt mit «traumatisierter Frau»

Wendelin Bucheli kennt einige der Opfer. So war er mit der Frau in Kontakt, die am meisten Geld verloren hatte, nämlich rund 100’000 Franken. Unterdessen ist sie verstorben.

Dann spricht er von einer «traumatisierten Frau», die unter anderem wegen des Betrugs in psychiatrischer Behandlung sei und die er noch heute seelsorglich betreue und regelmässig treffe. «Sie hatte sehr grosses Vertrauen in den Seelsorger. Blindes Vertrauen», sagt der Pfarrer.

Während der Corona-Pandemie habe die gesundheitlich angeschlagene AHV-Rentnerin dem Seelsorger ihre Bankkontokarte anvertraut, damit er für sie Einkäufe tätigen konnte. Als die Frau nach Auszahlung der Rente auf der Bank Geld abholen wollte, war da nichts mehr. «Er hat ihr Konto geplündert.» Die Frau sei «zutiefst enttäuscht» von dem früheren Seelsorger.


Blick aus einer Gefängniszelle. | © Barbara Ludwig
1. Juni 2023 | 17:00
Lesezeit : ca. 3  Min.
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